§5 Nachweispflicht:
(1) Über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis müssen Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in folgenden Fällen verfügen:
Bei §4 Absonderungspflicht kommt dieser Satz, "Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben", nicht vor.
Verordnung der Bundesregierung, klick hier
Und überhaupt sind wir in diesem Thread verkehrt der heißt: Neue Einreiseregeln für Griechenland!