Meine Ehefrau ist chin. Staatsbürger und hat nur einen chin. Reisepass! Keinen Deutschen.
Und nach chin. Recht behält nach der Eheschließung die Frau ihren eigenen Nachnamen.
Wir haben in Deutschland geheiratet und meine Ehefrau hat meinen Namen angenommen.
Deshalb ist sie in Deutschland unter unseren gemeinsamen Nachnamen registriert.
Bei allen für meine Ehefrau zuständigen Behörden und Institutionen wie Krankenkasse, Finanzamt und Rathaus unter unseren gemeinsamen Nachnamen.
Und weil in den chinesischen Reisepass meiner Ehefrau ihr Geburtsname steht haben wir unsere Urlaube und Flüge deswegen unter den Namen gebucht der in ihrem Reisepass steht.
Auch das griechische PLP!
Nun steht in den Impfzertifikat meiner Frau unser gemeinsamer Ehename. Nicht der "Passname".
Meine Frau wurde bei unseren Hausarzt mit Biontech geimpft und in der Krankenkasse hat sie den Ehenamen.
Als sie in der Apotheke ihr digitales Impfzertifikat abholte zeigte sie ihre Impfbuch, Krankenkassenkarte und ihren chin. Reisepass
und obwohl unterschiedliche Namen dort standen wurde ihr ein Impfzertifikat ausgestellt mit meinem Nachnamen.
Was mir etwas sorgen macht ist weil im Impfzertifikat und Reisepass unterschiedliche Namen stehen! Obwohl die gleiche Person ist.
Schließlich geht es um eine Flugreise und nicht um einen Besuch in ein Schwimmbad, Gaststätte oder ein Abholen eines Impfzertifikats in der Apotheke wenn die Probleme machen ist es nicht so schlimm als nicht in den Flieger reingelassen zu werden!
Was sollen wir machen?
Wir haben Reisebüro per E-Mail unser Anliegen geschildert und um Rat gefragt aber nach 4 Tagen immer noch keine Antwort.
- HeiratsUrkunde mitführen?
- Meine Frau macht am Tag der Abreise einen Coronatest und lässt sich das Zertifikat unter ihren "Passnamen" ausstellen?