• mawota
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    geschrieben 1212146720000

    Hallo

    Der Erziehungsberechtigte ist in den USA für alles was seine Schützlinge anstellen verantwortlich. Anders als bei uns können sich Eltern kaum aus der Verantwortung stehlen mit dem Hinweis, dass sie ja nicht dabei gewesen wären.

    In der New York Times war vor eingiger Zeit ein Artikel über die Spring-Breaks und deren Auswirkungen. Interessant war, dass ein 16 jähriger in Daytona betrunken Autos beschädigte und Leute belästigte. Die Eltern im entfernten Santa Fe NM wurden dafür mit einer hohen Geldstrafe bestraft und der Junior musste zig Stunden Strassenputzen in der Heimatgemeinde.

    Von wegen Club: ich habe noch nie minderjährige in Clubs gesehen, ausser an frühen Konzert, wo explizit auf den Ausschank von Alkohol verzichtet wurde. Da waren die Kids ab 16 erlaubt. Ich glaube das hängt wieder damit zusammen, dass die Clubbetreiber für alles haften, was ihre Gäste im Club tun.

    Gruss Markus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • BerlinerSauerländer
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    geschrieben 1212146884000

    Bei den Clubs sprach ich von Berlin. In New York würde ich gern mit meiner Tochter in einen Jazzclub gehen. Aber für diese Frage werde ich wohl lieber einen Beitrag scheiben.

  • mawota
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    geschrieben 1212147548000

    Hallo, ich weiss nicht genau wo da der Unterschied liegt - Club oder Jazzclub ist genau dasselbe in New York. Im einen spielt man nur Jazz und im "Club" mal Blues, mal mainstream. Aber in beiden verkaufen sie Alkohol - das ist der Fact.

    Gruss Markus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • BerlinerSauerländer
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    geschrieben 1212148094000

    Die heutigen Clubs in Berlin sind das, was wir früher einfach Disco genannt haben und da wird eher keine Live-Musik gespielt. Aber das ist auch ein völlig anderes Thema.

  • juanito
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    geschrieben 1212149130000

    look

    >Jugendschutzgesetz<

    Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

    Kindern ist der Aufenthalt auf öffentlichen Veranstaltungen Feiern etc. bis einschließlich 20 Uhr, Jugendlichen ab 14 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen ab 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet.

    Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Eine Ausnahmeregelung gilt nur, wenn diese durch die zuständige Behörde genehmigt ist (§ 5 Abs. 3). Im Falle einer von Trägern der öffentlichen Jugendarbeit initiierten Tanzveranstaltung ist es Jugendlichen unter 16 Jahren gestattet, sich bis 24 Uhr dort aufzuhalten. Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

    +++

    Auf Deutsch:

    Um 24:00 müssen Minderjährige raus!

    Und das wird besonders in Berlin streng kontrolliert!

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • BerlinerSauerländer
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    geschrieben 1212151459000

    Meine Erfahrungen in Berlin sind andere. Die Kontrollen scheinen da nicht zu funktionieren.

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