Der ADAC schreibt:
Geltung deutscher Führerscheine in den USA
Deutschland ist Unterzeichnerstaat des internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.April 1926; die Vereinigten Staaten von Amerika sind diesem Abkommen jedoch nicht beigetreten. Dagegen sind die USA dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 19.September 1949 (United Nations Convention on Road Traffic) beigetreten, während Deutschland dieses nicht unterzeichnet hat und dies auch nicht zu ratifizieren beabsichtigt. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass deutsche Fahrerlaubnisse in den USA in rechtlicher Hinsicht lediglich geduldet werden. Die US-Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Anerkennung des deutschen Führerscheins durch die verfassungsmäßig zuständigen Behörden der amerikanischen Bundesstaaten. Diese legen im Rahmen eines eigenen Führerscheinrechts fest, ob und wie lange in dem jeweiligen Bundesstaat ein Fahrzeug mit einer ausländischen Fahrerlaubnis geführt werden darf.
Es empfiehlt sich daher dringend, dass der Inhaber eines deutschen Führerscheins – auch wenn bereits ein neuer EU-Führerschein erworben wurde - einen deutschen internationalen Führerschein bei sich führt.
adac
Also für Deutsche nix mit Empfehlung.
Für Schweizer könnte es anders aussehen.