• NLHoldem
    Dabei seit: 1206576000000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1206613361000

    Hallo.

    Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand eine Rat geben.

    Wenn ich online etwas in Amerika bestelle, z.B. Digitalkamera, MP3-Player etc. muss ich die bei der Einfuhr verzollen.

    Wenn ich nach Amerika fliege und dort einen dieser Artikel kaufe und mitnehme zahle ich nichts oder?

    Rein theoretisch kann mir keiner Beweisen ob ich das schon beim Hinflug mithatte oder erst dort erstanden habe...

    Nun meine Frage, wie viele Kameras dürfte ich mitnehmen ohne die verzollen zu müssen?

    Würde mich über Hilfe sehr freuen!

    Danke

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1206614082000

    Es gibt einen Freibetrag für Einfuhren aus Drittländern (außerhalb der

    Zoll-EU) in Höhe von 175 Euro pro Person. Ob du da jetzt 1, 2 oder

    3 Kameras für kaufst, liegt an Deinem Verhandlungsgeschick.

    Allerdings ist es immer ratsam, eine Originalrechnung vorlegen

    zu können. Im Zweifelsfall zahlst Du Zoll. Da bist Du in der

    Beweispflicht - auch rein theoretisch.

    Ansonsten kannst Du alles zu "Reisefreigrenzen"

    hier in dieser Broschüre nachlesen.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1206614277000

    Hallo,

    nur mal so ne kleine Anmerkung: Auf eventuelle Garantieleistungen willst Du im Zweifelsfall ganz verzichten? Dort steht das Kaufdatum und auch der Händler. Soviel zu Deinem Plan und der Möglichkeit Dir den Kauf nachzuweisen.

    Bezüglich der Einfuhrmöglichkeiten wende Dich einfach an den Zoll. Dort findest Du sicher, was Du brauchst.

    Gruß

    Berthold

  • kutte
    Dabei seit: 1124928000000
    Beiträge: 826
    geschrieben 1206624785000

    Es ist für den Zoll ein Leichtes, nachzuweisen, dass die Kameras, Uhren oder sonstiges Gut in den USA erworben wurde. U.a. weisen die Seriennummern auf das Erwerbsland hin.

    Mit der etwaigen Angabe, die Kamera in D gekauft zu haben, hängt man recht schnell am Fliegenfänger.

  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1206626299000

    Der Freibetrag von 175 Euro gilt nur für Waren, die man bei der Einreise nach D bei sich hat, NICHT jedoch für Waren, die z.B. per Post kommen.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
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    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1206628524000

    Hallo,

    für die Waren die aus USA mit der Post kommen, bekommt man dann eine persönliche "Einladung" vom Zoll und man darf sie dann auch persönlich beim Zoll abholen. Man sollte dann auch möglichst die Rechnung bzw. Quittung dafür mitbringen. Wenn es als Geschenk hier ankommt (muß man schon beweisen können), dann braucht mann nichts zu verzollen.

    LG

    Reiselilly

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1206628821000

    Wenn es als Geschenk hier ankommt (muß man schon beweisen können), dann braucht mann nichts zu verzollen.

    LG

    Dann lass ich mir mal einen Jeep schenken :laughing:

    Bin ja ein MANN :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
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    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1206632183000

    Ja, so ein Jeep als Postpaket, vielleicht noch ein Schleifchen drum, wäre ja nicht schlecht! :D

    Aber, ach MANN, ich meinte ganz normale kleine Paketchen aus den USA, die dann erst mal beim Zoll landen.

    Ganz LG

    Reiselilly

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • OlyaSol
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    Zielexperte/in für: Tauchen Schnorcheln Russische Föderation
    geschrieben 1206632856000

    Ich habe bereits vielfach in den USA online bestellt - auch "kritische Dinge" wie nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtige Dinge. Alles kein Problem. Die Ware geht durch den Zoll und man sie dann nach Zahlung der Zollgebuehren am Zollamt abholen. Einfuhrzoll wird auf jeden Fall faellig.

    Am Besten dem Haendler sagen, er soll dass ganze ohne beiliegende Rechnung schicken und dann als Geschenk schicken, dass klappt auch ganz gut ;)

    живи сам и дай жить другому!!
  • Orchidee
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    geschrieben 1206637731000

    @chriwi sagte:

    Der Freibetrag von 175 Euro gilt nur für Waren, die man bei der Einreise nach D bei sich hat, NICHT jedoch für Waren, die z.B. per Post kommen.

    Da muss ich Dich leider enttäuschen!!! Wir haben schon häufig Waren aus den USA bestellt und immer hat der Zoll diese geöffnet und die Rechnungen, welche beiliegen müssen kontrolliert ;) ! Auch hier gilt die Grenzen einzuhalten oder aber zu verzollen.

    Auch ein Geschenk, welches aus den USA an uns versandt wurde, ist geöffnet worden und der Zoll wollte nachträglich eine Rechnung von haben, die wir natürlich nicht hatten, denn die Sachen wurden ja auch als Geschenk deklariert!

    :laughing:

    Gruß

    Tanja

    Man lebt nur einmal, mach das Beste daraus....
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