Ein Wort zum Krankenrücktransport:
In einigen Versicherungen gibt es folgenden oder ähnliche Bedingungen für einen Rücktransport:
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Medizinisch notwenig ist ein Rücktransport, wenn er ärztlich verordnet ist und die im Aufenthaltsort vorhandenen medizinischen Einrichtungen nicht ausreichend sind und dadurch eine Gesundheitsschädigung des Versicherten zu befürchten ist.
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Also bei allerwelts Krankenhausaufenthaltsursachen, wie Blinddarmentzündung, Knochenbrüchen oder Gallenblasendurchbrüche ist noch lange kein Rücktransport medizinisch notwendig.
Und wenn der Arzt vor Ort meint, er bekommt dich zusammengeflickt, dann wird er dir die Notwendigkeit des Rücktransportes nicht bescheinigen.
Auslegungsfähig könnte noch das Wort "Aufenthaltsort" sein.
Selst wenn ein Rücktransport erfolgt, dann grundsätzlich zu einem geeigneten Krankenhaus in der BRD, nicht unbedingt an den Heimatort.
Mit so einer Auslandskrankenversicherung ist man dann ganz schön angeschmiert und enttäuscht. Tipp : mal nachsehen, unter welchen Bedingungen der Krankenrücktransport erfolgt. Bei Versicherungen, die nur 13 EUR im Jahr kosten gilt bestimmt die o.g. Regelung.
Ich habe von einem Fall gehört, nach dem ein Mann mit Blinddarmentzündung im Urlaub ins Krankenhaus musste. Die Frau musste ihren Mann bei Urlaubsende im Krankenhaus zurücklassen, weil sie wieder zur Arbeit musste. Als der Mann genesen war, gab es keine Rückflüge.
Chefarztbehandlung und 2-Bett-Zimmer gehören nicht zur Versicherungsleistung. Das soll ganz schön gruselig gewesen sein. Ganz geschweige davon, dass er im Krankenhaus Formulare unterschreiben musste, deren Inhalte ihm bis heute unbekannt sind.
Aber es gibt auch Auslandskrankenversicherung, die einen bedingungslosen Krankenrücktransport übernehmen.
In diesem Forum soll aber keine Werbung für bestimmte Versicherer gemacht werden.
Ich hoffe, ich habe nun niemanden ver(un)sichert.