• Waitinthefire
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    geschrieben 1448253140000

    bernhard707:

    Bei der Anordnung des Bremspedals machts einheitlich ja auch durchaus Sinn ...

    Hast recht  Caveman, für die 125ccm Roller in Thailand istder Eintrag Klasse A1 im Kartenführerschein erforderlich und ohne Kartenführerschein wird in Deutschland auch kein Internationaler FS mehr für um die 16 Euro ausgestellt.

    Der Kartenfürherschein ist erforderlich um den Internationalen zu bekommen. Dauert ca. 1h. Im Internationalen Führerschein wird dann nur "Motorbike" eingetragen, die Beschränkung auf die ccm wird nur ganz hinten auf Deutsch rein geschrieben und interessiert weder Cops noch Vermieter. Würde mal grob schätzen das 90% der Moped Fahrenden Touristen keinen Führerschein für das Ding besitzen.

    Ob dier der Führerschein im Falles eines Unfalls so viel bringt weiß ich nicht. Bei Sachschäden zahst du auf jeden Fall, egal ob mit oder ohne Führerschein. Bei eigener Verletzung zahlt die Auslands KV, egalb ob mit oder ohne Führerschein. Bei fremden Verletzugen zahlst du, egal ob mit oder ohne Führerschein - allerdings kann es hier dann erhebliche Probleme geben, vor allem wenn du einen dritten erheblich verletzt oder gar tötest. Das Fehlen des Führerscheins kommt nach noch erschwerend hinzu zu der Scheißen in der du dann sitzt,..... in der Scheiße sitzt du dann aber auf jeden Fall. Und das Tötungspotential eines Autos ist sehr viel größer als das eines Mopeds. Es hat aber im Gegensatz zum Moped eine Versicherung.

    Ohne Moped oder Auto geht Phuket halt einfach nicht. Es ist abartig dreist was fuer Transport aufgerufen wird.

  • DerCaveman
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    geschrieben 1448264466000

    >> ... die Beschränkung auf die ccm wird nur ganz hinten auf Deutsch rein geschrieben und interessiert weder Cops noch Vermieter. <<

    Bei einer normalen Kontrolle interessiert es tatsaechlich kaum oder auch gar nicht und den Vermieter schon erst recht nicht. Das aendert aber nichts daran, dass man so ein Moped ohne A1 Fahrerlaubnis nicht fahren darf. Eine entsprechende Fahrerlaubnis ist schliesslich vorgeschrieben.

    Auch wenn sich dafuer vordergruendig erst einmal niemand interessiert, kann man ziemlich bloed dastehen, wenn der Unfallgegner (oder dessen Versicherungsagent bzw. Anwalt) im Zusammenhang mit der Schadensregulierung ploetzlich die Frage nach der Fahrerlaubnis stellt. Stellt sich dann heraus, dass man gar keine hat (jedenfalls nicht fuer das betreffende Fahrzeug), wird der in solchen Faellen normalerweise vermittelnde Polizist dies bei seinen Empfehlungen sicher beruecksichtigen und die unbedingt immer direkt vor Ort anzustrebende Einigung mit dem Unfallgegner kann schnell sehr viel teurer werden.

    Einigt man sich jedoch nicht und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, wird die Frage nach der Fahrerlaubnis noch sehr viel schneller aufkommen. Ein Richter wird nicht begeistert sein, wenn er erfaehrt, dass einer der Unfallbeteiligten ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und dies natuerlich erst recht in seine Entscheidungsfindung einfliessen lassen. Zu solchen Zivilverfahren kommt es aber so gut wie nie weil hier jeder weiss, dass man sich wenn immer irgendwie moeglich vorgerichtlich und am besten gleich am Unfallort bzw. anschliessend auf der Polizeiwache einigen sollte. Dann wird die Sache zumindest bei Unfaellen ohne groessere Personenschaeden normalerweise sofort eingestellt.

    Kommt es gar zu einem Strafverfahren (ist bei Unfaellen mit groesseren Personenschaeden normalerweise und bei solchen mit Todesfolge immer der Fall), dann steht man ohne Fahrerlaubnis richtig bloed da.

    Also die Nummer mit der Fahrerlaubnis bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen!

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