In aller Regel interessieren sich die Mopedvermieter nicht die Bohne fuer deinen Fuehrerschein. Fahren darfst du so ein Ding aber natuerlich nur, wenn du auch im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis bist. Das waere in Deutschland die Fahrerlaubnis A1 fuer Leichtkraftraeder bis 125cc ohne Beruecksichtigung einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit.
Hast du diese Fahrerlaubnis jedoch nicht, darfst du diese Leichtkraftraeder natuerlich auch in Thailand nicht fahren. Bei einem Unfall kann es dann richtig Aerger geben und ein sonst moeglicherweise bestehender Versicherungsschutz faellt wegen des Fahrens ohne entsprechende Fahrerlaubnis auch noch weg.
Vorgeschrieben ist ebenfalls das Mitfuehren eines internationalen Fuehrerscheins oder ersatzweise einer von offizieller thailaendischer Seite beglaubigte Uebersetzung deines deutschen Fuehrerscheins. Problematisch hierbei ist allerdings, dass Deutschland dem sog. "Wiener Uebereinkommen" von 1968 beigetreten ist und Thailand dem "Genfer Abkommen" von 1949. Von deutschen Behoerden nach dem "Wiener Uebereinkommen" ausgestellte internationale Fuehrerscheine werden in Verbindung mit dem deutschen Fuehrerschein aber dennoch akzeptiert, obwohl Thailand diesem Uebereinkommen nie beigetreten ist.