• Sachse89
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    geschrieben 1273085134000

    Ist mir auch klar daß man nichts geschenkt bekommt. Wobei das Hotel ja am Strand liegt und der Flug mit Thai geht durch. Von daher ok. Ist auch das erste Mal daß wir mit dem Discounter reisen. Angebot hatte verlockt und die Bewertung des Hotels ist ok.  Vorhige Reisen mit Suntrips u.a  nach Asien waren immer voll ok. Ist aber eh zu spät. Und aus Fehlern lernt man.

  • palme30
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    gesperrt
    geschrieben 1273122631000

    Bei dieser Art von Pauschalreisen bist Du halt denen ausgeliefert - und rein rechtlich gesehen kannst Du da nix machen, da der Rückflug ja an dem gebuchten Tag geht - nur halt ein "paar Stündchen" früher.....Deswegen beim nächsten Mal lieber Flug+Hotel getrennt buchen, da weißt Du, was Du hast und was Du dafür bekommst (...ausgenommen natürlich irgendwelche Vulkanausbrüche oder AOG´s von Flugzeugen, aber da steckt man eh nicht drin).......Und auf den "organisierten Transfer vom Flughafen ins Hotel" kannst in Thailand auch gern verzichten - das machst Du auf eigene Tour ganz schnell und günstig direkt vor Ort.... ;)

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • Sachse89
    Dabei seit: 1267488000000
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    geschrieben 1273177900000

    Danke Sanook für Deine Zeilen. Ich habe aber mal Tante Google befragt und diese spukte mir folgendes Urteil aus:

    'Im ersten Fall, der vor dem Amtsgericht Hannover (AZ: 519 C 7511/08) verhandelt wurde, mussten die Richter darüber entscheiden, ob bei einem Pauschalurlaub im Laufe dessen der Rückflug von 17:35 Uhr auf 7:30 Uhr vorgezogen wurde, den Reisenden eine Reisepreisminderung zusteht. In diesem Fall sprach das Gericht den Klägern eine Reisepreisminderung von 50 Prozent "des anteiligen Reisepreises für den letzten Urlaubstag" zu, außerdem musste der Reiseveranstalter 50 Euro Schadensersatz für den entgangen halben Urlaubstag zahlen. Die Richter begründeten ihr Urteil, dass ein Reiseveranstalter zwar berechtigt ist, sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geänderten Flugzeiten vorzuenthalten, diese also zu ermöglichen, dies dürfe allerdings "nicht beliebig unterschritten werden". Der Klage wurde also mit der Begründung zugesprochen, weil die 10-stündige Vorverlegung des Rückfluges für die Pauschaltouristen nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zur Folge hatte.

     

    Soviel dazu und es gibt noch nen weiteres ähnliches Urteil.

  • bernhard707
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    geschrieben 1273190665000

    Dann verlagere doch einfach das Thema ins Reiserecht-Forum, dort gibt es ganz oben dafür sogar einen extra Thread.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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