Sollte es hier fehl am Platze sein werte Mods, so verschiebt es bitte in den für euch geeigneten traed, merci.
Einfach ausgesprochen um was geht: Eltern geschieden, Mutti wollte mit Kind in der Türkei Urlauben, Pappa war dagegen, zu gefährlich. Mutti gings ans Gericht, die sagten sie darf, Pappa wehrte sich bei Gericht und bekam erstmal Recht, ist zu gefährlich und beide Elternteile müssen gemeinsam entscheiden.
Wer Lust Laune und viel Zeit hat kann nachfolgend nachlesen:
OLG Frankfurt vom 21.07.2016 (5 UF 206/16)
- Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterfällt die Entscheidung, mit dem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei durchzuführen, unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen nicht der Alleinentscheidungsbefugnis des § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB.
- Hält der andere Elternteil eine Urlaubsreise des Kindes in die Türkei für zu gefährlich, kann dies unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen einer Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB auf den die Reise beabsichtigenden Elternteil entgegenstehen.
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