• Onur
    Dabei seit: 1193616000000
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    geschrieben 1237225308000

    Hallo,

    Ich war zwar schon oft in der Türkei, und habe auch schon öfter einen Leihwagen gehabt, dabei habe ich auch nie Probleme gehabt.

    Jetzt habe ich aber bei den Reisetipps gesehen, dass einige Leute über ein Mietwagenunternehmen einen Wagen geliehen haben, dann in eine Polizeikontrolle kamen. Dort wurde dann festgestellt, dass das Auto einer Privatperson gehört und nicht der Mietwagenfirma.

    Wie kann ich mich davor schützen ? Kann man das irgendwo dran erkennen, ob es sich um ein Privatauto handelt ?

  • juanito
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    geschrieben 1237225826000

    An den Papieren? :laughing:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Hogit
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    geschrieben 1237226907000

    An dem Kennzeichen ;)

    Lg

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • Riviera_tr
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    geschrieben 1237229478000

    Viele kleine Mietwagenfirmen mieten auch Autos von Privatpersonen. Hier wird ein Protokoll gemacht zwischen der Firma und dem Wageninhaber und dies ist rechtlich völlig ok. Ich kenne sehr viele die ihr Auto in der Saison einer Mietwagenfirma geben. Dieses interessiert die Polizei eigentlich wenig (Falls Versicherung und Papiere in Ordnung sind), wen es mehr interessiert ist das Finanzamt. Denn mit diesen Wagen wird Geld verdient und deswegen muss auch ein gültiger Vertrag zwichen der Mietwagenfirma und dem Kunden unterschrieben werden. Also immer auf einen Vertrag bestehen!!

    @Hogit,

    Autos von Autovermietungsfirmen haben ein ganz normales Kennzeichen wie andere Fahrzeuge auch. Also daran kann mans nicht erkennen ;)

  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1237230364000

    @riviera,

    haben die nicht entweder andere Ziffern oder Zahlen!? Ich glaubte, das so in Erinnerung zu haben .... :(

    Asche auf mein Haupt!!! ;)

    Lg

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1237230376000

    N.B.

    Was allerdings verboten ist, sein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug einem Türken zu überlassen.

    Gilt glaube ich für alle Länder.

    Dies betrifft ja nur wenige Urlauber, da die meisten hin fliegen.

    Selbst darf man privat mit dem Auto eines Freundes fahren, aber die Versicherungssummen sind zu niedrig.

    Wie hoch sind sie jetzt, Riviera?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1237230560000

    Ausserdem sollte man, evtl. schon vorhandene "Dellen" oder andere Schäden am Fahrzeug in dem Formular vermerken und unterschreiben lassen.

    Lg

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • Riviera_tr
    Dabei seit: 1153612800000
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    geschrieben 1237239201000

    @juanito,

    Ich weiss nicht welche du meinst aber die Haftpflichversicherung (trafik sigorta) ist generell niedriger als die Kaskoversicherung. Je nach Marke und Modell verschieden.

    PS. Seit 1.April 2008 gibt es im türkischen Strassenverkehrsgesetz eine neue Regelung. Wenn ein Unfall passiert können beide Parteien einen Unfallbericht schreiben ohne das die Verkehrspolizei hinzugerufen werden muss. Falls man aber darauf besteht kommt natürlich ein Verkehrspolizist (ausserhalb der Ortschaften ist Jandarmarie zuständig).

  • Erika1
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    geschrieben 1237242352000

    @Riviera,

    hast Du da nicht etwas verwechselt?

    Die Haftpflichtversicherung, die ggf. einen Millionenschaden abdecken muss, hat Deiner Ansicht nach eine niedrigere Deckungssumme als die Kasko, die maximal den Fahrzeug(-Zeit)-wert von - sagen wir mal - 20.000 Euro abdeckt?

    @juanito,

    wie das in der Türkei gehandhabt wird, weiß ich nicht.

    In Deutschland und dem übrigen Europa kann ich mein Auto jedem überlassen, dem ich den Schlüssel anvertraue; es ist vollumfänglich versichert. Haftpflicht, Kasko und ggf. Rechtsschutz.

  • Riviera_tr
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    geschrieben 1237243844000

    Haftpflicht heisst in der Türkei -TRAFİK SİGORTASI- und ist, wie schon der Name sagt, für jedes Fahrzeug in der Türkei Pflicht. Hiermit wird nicht das eigene Auto sondern das in den Unfall verwickelte gegenüber Fahrzeug abgedeckt. Ohne diese -Trafik Sigorta- darf kein Fahrzeug auf die Strassen. Hier ist jedoch nur ein geringer Betrag abgesichert, alles darüber muss der Fahrzeuginhaber selber bezahlen. Deswegen machen viele noch eine private Kasko Versicherung. Mit dieser ist das eigene Auto (mit vollem Wert) mit den Insassen zusammen abgesichert, die Kasko ist aber nicht Pflicht. Die Trafik Sigorta (türkische Haftpflicht) zahlt nicht für Insassen da in der Türkei eine sehr hohe Quote von tödlichen Verkehrsunfaellen gibt.

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