Schön wäre es Nicole!
Die Realität sieht leider(?) so aus, das ein Reiseveranstalter für die Sicherheit seiner Kunden im Hotel haftet.
Das wir uns richtig verstehen...das ist grundsätzlich ein guter und richtiger Gedankengang...nur leider wurde er durch völlig überzogen und teils unsinnige Reglementierungen ad absurdum geführt.
Beispiel:
Die Lauffläche rund um einen Pool ist unter Wassereinwirkung glatt und rutschig.
Früher reichte es ein Schild mit einem entsprechenden Warnhinweis aufzustellen.
Jetzt muß ein entsprechender neuer Boden installiert werden, zusätzlich ggfs. ein Schild aufgestellt werden und jemand vor Ort sein, der das Ganze überwacht.
Passiert trotzdem etwas, ist trotzdem das Hotel/der Veranstalter schuld und kann u.U. haftbar gemacht werden.
Bezogen auf das thread-Thema:
Das Vorhandensein eines "Bademeisters" (oder anderen Aufsichtspersonals) und entsprechende Schilder reichen nicht mehr aus - passiert etwas, liegt die Schuld (theoretisch) beim Hotel/Veranstalter und (hier leider) nicht im schlampigen, sorglosen Verhalten der Eltern.
Und, ich hatte es oben erwähnt, erteilt das Aufsichtspersonal auch noch ein Nutzungsverbot, sind (theoretisch) Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden und zugesagter Leistungen (die dann aber eben nicht mehr gegeben sind) möglich.
Schwachsinn läßt grüßen!!!