Hier mal der betreffende Passus aus den AGB von ITS:
4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erhebt der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt. Dieses beträgt:
a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis- Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7),
- bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30 pro Person.
Das heißt zu Deutsch: Eine Umbuchung auf ein anderes Ziel wird wie ein Storno behandelt und fallen die dafür vereinbarten Gebühren an.
Ich bezweifle daher, dass die Auskunft korrekt ist, bzw. dass du sie korrekt wiedergibst.
Bei teureren Reisen wird zuweilen auf eine Stornogebühr verzichtet und nur die Bearbeitungsgebühr erhoben.
Das ist schließlich auch einleuchtend, es müssen ja alle Reisenden gleich behandelt werden. Ansonsten könnte ich ja eine wundersam um 100€ pro Person preiswerter gewordene Reise einfach "umbuchen" und dafür nur eine Gebühr von 30€ p.P. bezahlen wollen ...