@Sina
Na du machst mir Spaß. Du hast vorsätzlich Falschgeld in Umlauf gebracht ! Das ist wie die Herstellung eine Straftat, die mit ********* bestraft werden kann. Und dann veröffentlichst du dein Geständnis gleich hier im Forum. Wie du sicher weißt, bist du über HC sehr leicht zu ermitteln.
Du bist verpflichtet beim Erhalt von Falschgeld die Polizei zu verständigen.
Ich schlage vor, du läßt dein Geständnis umgehend von den Admins löschen und du denkst nächstes Mal nach, bevor du dich strafbar machst. Alle Anderen möchte ich dringend vor solchen "Kavalierdelikten" warnen.
Zur Info :
§ 147 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld
(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Gruß
schrotti