Arztbehandlungen auf den sog. Int. Krankenschein ist ein langwieriges Verfahren.
Um in einem Abkommensland wie z. B der Türkei Leistungen in
Anspruch nehmen zu können, müssen Sie dem Krankenversicherungsträger
im Gastland durch Vorlage des Urlaubskrankenscheins ihre Mitgliedschaft nachweisen.
Die entsprechenden Stellen, an die Sie sich in den einzelnen Ländern
wenden können, finden Sie immer auf der Rückseite der verschiedenen
Auslandskrankenscheine. In der Regel erhalten Sie dann eine
Kostenübernahmeerklärung des ausländischen Krankenversicherungsträgers,
also zum Beispiel einen ortsüblichen Krankenschein.
In einigen Ländern und auch Notfällen ist es erlaubt, den Auslandskrankenschein
direkt dem Arzt oder dem Krankenhaus vorzulegen
oder die Kostenübernahmeerklärung durch die im Land zuständige
Versicherung nachzureichen.
Aber bis man dieses Papierchen in der Tasche hat kann es schon mal 1-2 Tage dauern.
Sollte Frau/Mann jedoch ohne zum Arzt gehen kann es teuer werden. Die Deutschen Versicherungen zahlen nur den Satz der auch in Deutschland bezahlt wird. Auf dem Rest bleibt man sitzen, wenn nicht eine Reisekrankenversicherung vorliegt. Die zahlen dann nämlich den Rest. Bei einem Aufenthalt in einer Klinik rechen diese meist direkt mit der ( Reise- Kranken ) Versicherung ab. Und natürlich auch ganz wichtig: die Gestzliche Krankenversicherung darf keine Flüge zurück nach Deutschland bezahlen. Ausser Frau/Mann ist Privat versichert.
Also immer unbedingt darauf achten, dass eine Reisekranken Versicherung vorhanden ist. Die Paar Euros sollten im Geldbeutel immer vorhanden sein.
Und viele Leute wissen gar nicht, dass sie schon eine haben. Über Ihren Automobilclub, die Kerditcarte u.s.w.