• d-rock
    Dabei seit: 1079395200000
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    geschrieben 1178098823000

    Eine Auslandskrankenversicherung reicht!!!!!

    Den Arzt im Ausland interessiert es nicht, ob du versichert bist, er behandelt dich und du zahlst! (außer bei ganz extrem Schwierigen und vor allem teuren Operationen - 1.000 Euro aufwärts - etc.), dann springt i. d. R. die Versicherung mit einem vor Ort Service ein. Zumindest beim ADAC ist dies so.

    Sonst kann man beruhigt einen Zahnarzt in der Türkei aufsuchen. Eine Liste mit deutschsprachigen gibt es im Internet. Die sind auch nicht so teuer wie hierzulande. Bei uns würde eine Wurzelbehandlucng sicherlich 1000 Euro kosten.

    Euer André

    Lebe lustig, lebe froh, wie der Mops im Haferstroh.
  • taurusbiker
    Dabei seit: 1165881600000
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    geschrieben 1178105639000

    Arztbehandlungen auf den sog. Int. Krankenschein ist ein langwieriges Verfahren.

    Um in einem Abkommensland wie z. B der Türkei Leistungen in

    Anspruch nehmen zu können, müssen Sie dem Krankenversicherungsträger

    im Gastland durch Vorlage des Urlaubskrankenscheins ihre Mitgliedschaft nachweisen.

    Die entsprechenden Stellen, an die Sie sich in den einzelnen Ländern

    wenden können, finden Sie immer auf der Rückseite der verschiedenen

    Auslandskrankenscheine. In der Regel erhalten Sie dann eine

    Kostenübernahmeerklärung des ausländischen Krankenversicherungsträgers,

    also zum Beispiel einen ortsüblichen Krankenschein.

    In einigen Ländern und auch Notfällen ist es erlaubt, den Auslandskrankenschein

    direkt dem Arzt oder dem Krankenhaus vorzulegen

    oder die Kostenübernahmeerklärung durch die im Land zuständige

    Versicherung nachzureichen.

    Aber bis man dieses Papierchen in der Tasche hat kann es schon mal 1-2 Tage dauern.

    Sollte Frau/Mann jedoch ohne zum Arzt gehen kann es teuer werden. Die Deutschen Versicherungen zahlen nur den Satz der auch in Deutschland bezahlt wird. Auf dem Rest bleibt man sitzen, wenn nicht eine Reisekrankenversicherung vorliegt. Die zahlen dann nämlich den Rest. Bei einem Aufenthalt in einer Klinik rechen diese meist direkt mit der ( Reise- Kranken ) Versicherung ab. Und natürlich auch ganz wichtig: die Gestzliche Krankenversicherung darf keine Flüge zurück nach Deutschland bezahlen. Ausser Frau/Mann ist Privat versichert.

    Also immer unbedingt darauf achten, dass eine Reisekranken Versicherung vorhanden ist. Die Paar Euros sollten im Geldbeutel immer vorhanden sein.

    Und viele Leute wissen gar nicht, dass sie schon eine haben. Über Ihren Automobilclub, die Kerditcarte u.s.w.

    Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. (Jh. W. Goethe)
  • vipsabina
    Dabei seit: 1139702400000
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    geschrieben 1178138021000

    @'d-rock' sagte:

    Eine Auslandskrankenversicherung reicht!!!!!

    Den Arzt im Ausland interessiert es nicht, ob du versichert bist, er behandelt dich und du zahlst! (außer bei ganz extrem Schwierigen und vor allem teuren Operationen - 1.000 Euro aufwärts - etc.), dann springt i. d. R. die Versicherung mit einem vor Ort Service ein. Zumindest beim ADAC ist dies so.

    Sonst kann man beruhigt einen Zahnarzt in der Türkei aufsuchen. Eine Liste mit deutschsprachigen gibt es im Internet. Die sind auch nicht so teuer wie hierzulande. Bei uns würde eine Wurzelbehandlucng sicherlich 1000 Euro kosten.

    Euer André

    Nein! Eine Wurzelbehandlung zahlt meistens die Kasse! Kenne mich da gut aus! :laughing:

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