Es ist selten kann aber vorkommen, dass der Rahmen des inkludierten Angebotes von Veranstalter zu Veranstalter abweicht.
Ich erinnere mich beispielsweise an unterschiedliche Regelungen durch die RV bezüglich der Nutzung der Spezialitätenrestaurants:
Einige erlaubten einen Besuch pro Aufenthalt, andere wiederum einen pro Woche - so oder ähnlich.
Auch schon erlebt:
Gäste des Veranstalters A durften 24h zuzahlungsfrei zechen, bei denen des Veranstalters B wurde ab 0 Uhr für die Getränke kassiert.
Das ist dann allerdings keine Regelung des Hotels sondern veranstalterspezifisch.
Im Factsheet findest du die Angaben des kompletten Angebots des Hotels, welches grundsätzlich zur Verfügung steht. Den tatsächlichen Rahmen kann der Veranstalter nach unten abwandeln.
Wie gesagt - ist nicht gerade üblich, kommt jedoch vor.