@Thorben-Hendrik sagte:
...das wird wohl mit der Beförderungspflicht der Taxen verwechselt.
Auch die Beförderungspflicht der Taxis kann außer Kraft gesetzt werden.
Kein Taxifahrer ist verpflichtet einen Betrunkenen zu transportieren.
LG
holzwurm
@Thorben-Hendrik sagte:
...das wird wohl mit der Beförderungspflicht der Taxen verwechselt.
Auch die Beförderungspflicht der Taxis kann außer Kraft gesetzt werden.
Kein Taxifahrer ist verpflichtet einen Betrunkenen zu transportieren.
LG
holzwurm
Die Vertragsfreiheit, auch Vertragsautonomie genannt, wird als allgemeine Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt. Dadurch wir gewährt, dass jeder die Freiheit hat, Verträge zu schließen mit wem und mit welchem Inhalt er will. Bestandteil dieser Freiheit ist umgekehrt auch die Freiheit, Verträge nicht zu schließen.
>Hier< ein (nicht ganz treffendes) Beispiel.
Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen!! Das Beispiele hat doch mit diesem Thema überhaupt nichts zu tun. Aber es scheinen einige noch in der Zeit zu leben wo in Amerika Schwarze wie 3.Klasse Menschen behandelt wurden. Ihr seht es also richtig das Menschen wegen ihrer Nationalitaet oder Hautfarbe oder Glaubens diskreminiert werden? Private Unternehmen haben also das Recht dazu.... ich sage nichts mehr! Ausserdem hat das private Hausrecht mit einem kommerziellen Hotel wenig gemein.
@Riviera_tr sagte:
Ihr seht es also richtig das Menschen wegen ihrer Nationalitaet oder Hautfarbe oder Glaubens diskreminiert werden?
Ich toleriere so eine Diskriminierung in keiner Art und Weise.
@Riviera_tr sagte:
Private Unternehmen haben also das Recht dazu...
So Ungerecht es sich auch anhört:
Ja, private Unternehmen haben das Recht dazu.
@Riviera_tr sagte:
Ausserdem hat das private Hausrecht mit einem kommerziellen Hotel wenig gemein.
Der "Beherbergungsvertrag" ist ein gemischter Vertrag, mit wesentlichen Elementen aus dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankertem Mietvertrag und dem Gastaufnahmevertrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Aufgrund eines solchen Vertrages werden Leistungen erbracht, wie die Vermietung von Räumen, Bewirtung, Aufbewahrung von Gepäck (Verwahrung) und ähnliches. Deshalb sieht das Gesetz für diese Art von Vertrag besondere Rechte vor. Wenn einem Gast gewerblich Unterkunft gewährt wird, wird ein Beherbergungsvertrag geschlossen (z.B. in Hotel, Pension, Jugendherberge u.s.w.).
Prinzipiell können Gastwirte sich auch allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) bedienen. Auf diese finden jedoch auch das AGB-Gesetz Anwendung. Empfehlungen, wie diese Klausel aussehen kann wurden durch den DEHOGA, sowie durch die International Hotel Association (IHA) und die Universal Federation of Travel Agents (UFTAA) gegeben.
Aha, jetzt verstehe ich. Wenn also in D ein Privatunternehmen an seine Eingangstür: 'Türken unerwünscht' oder 'für Türken Eintritt Verboten' schreiben würde, könnte er sich mit seinem Hausrecht rechtfertigen.
ok wenn das in D immer noch so ist habe ich nichts mehr zu sagen.
So etwas kann ich mir in der Türkei gar nicht vorstellen...
Meint ihr nicht, das ihr allmählich ein wenig übertreibt?
In der Türkei darf ein Türkei nicht in ein türkisches Hotel.
Ggf wäre er sogar reingekommen, wenn er nicht probiert hätte über Dritte zu buchen.
Ist ja auch egal.
Gehen wir doch einfach mal davon aus, das die türkischen Hotels ihre Gründe und Erfahrungen haben, sonst würden sie es nicht so handhaben.
Glaubt ihr etwa wirklich, das sich innerhalb der Türkei da irgendwer dran stört und solche Begriffe wie "Menschenrechte" oder ähnliches in diesem Zusammenhang in den Raum werfen würde??
Was bitte hat das mit dem Grundgesetz dem BGB und was hier noch alles aufgeführt ist, in Deutschland zu tun??
Besagter Türkei liegt garantiert bereits an irgendeinem türkischen Strand, fühlt sich wohl und würd sich scheckig lachen, wenn er sehen könnte was hier für ein Aufstand wegen ihm gemacht wird.
Wahrscheinlich würd er das noch nicht einmal begreifen, da es absolut nicht der arabischen Mentalität entspricht sich über so einen Killefitz überhaupt Gedanken zu machen.
In Ägypten ist alles was nicht rund läuft, Allahs Wille gewesen, damit unabänderlich und ok. (Türkei wird wohl das gleiche gelten)
Kann einem zwar manchmal auch auf den Keks gehen, aber wenn ich das hier so lese, bin ich mir nicht sicher, ob ich nicht irgendwann dieses Inschaalah vermissen werde.
@levesmaedche sagte:
Gehen wir doch einfach mal davon aus, das die türkischen Hotels ihre Gründe und Erfahrungen haben, sonst würden sie es nicht so handhaben.
Glaubt ihr etwa wirklich, das sich innerhalb der Türkei da irgendwer dran stört und solche Begriffe wie "Menschenrechte" oder ähnliches in diesem Zusammenhang in den Raum werfen würde??
Ach meinst du nicht? Du meinst: was verstehn die Türken schon von Menschenrechten? klar!
Und wie handhaben denn die Hotels in der Türkei? Versteh nicht so ganz...?
Ägypten mit Türkei zu Vergleichen ist Absurd! Und noch absurder die Araber mit den Türken!!
absud ist eh schon der Ruf nach Menschenrechten wg. einer verweigerten Hotelbuchung.
Wenn ich nicht in eine Disko reinkomme kann ich dann auch auf Menschenrechte beharren?
Ja natürlich wenn an der Tür steht: 'Deutsche dürfen nicht rein'
Ich weiss nicht wie Du es empfinden würdest wenn jemand an der Tür stehen würde und Dir ins Gesicht sagen würde: ' Du als Deutscher darfst nicht eintreten' . Vielleicht würdest Du garnihcts empfinden
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!