Wie kann ich dich kontaktieren?
Warnung: Schmuck-Kauf in der Türkei
-
geschrieben 1745603451188
-
geschrieben 1745603535647
Sorry, bin neu hier und habe leider auch den Fehler gemacht und bei diesem Juwelier gekauft.
-
geschrieben 1745653039215
In dem du auf "ccpp" unter seinem Profilbild klickst. Da geht ein Fenster auf und hier kann du dann eine "Nachricht schreiben".
-
geschrieben 1749306804309
Hallo zusammen.
Ich bin heute von meiner ersten Türkei-Reise zurück und habe leider in Antalya bei dem Schmuckgeschäft Sentalya A.S. mir 2 Edelsteine zu überteuerten Preisen aggressiv aufschwatzen lassen.
Ich habe zum Glück bis jetzt nur eine Anzahlung von „nur“ 700 Euro geleistet, weitere 3800 Euro sollen am Montag folgen.
Da ich leider erst heute mich vernünftig informieren konnte möchte ich lieber vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich glaube ohne Anwalt wird das nichts.
Könnte mir jemand einen guten Anwalt empfehlen?
Vielen Dank im Voraus!
-
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 31677Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1749308379043 , zuletzt editiert von Ahotep
Anwälte empfehlen wir hier nicht, CDL1939. Da kannst Du jeden Anwalt für Zivilrecht nehmen oder bei deiner Rechtsschutz Versicherung mal anrufen. Denke bitte an die Frist von 14 Tagen.
-
geschrieben 1749309277545
Willkommen im Forum von HolidayCheck, CDL 1939.
Du hast nach türkischem Recht die Möglichkeit bis 14 Tage nach dem Kaufabschluss vom Vertrag zurückzutreten.
Mein Rat daher: Mache davon Gebrauch, informiere die Verkäufer darüber, biete die Rückgabe der Steine an und verlange die Herausgabe des gezahlten Betrages.
Je nach Reaktion kannst du dann immer noch das Hinzuziehen eines Anwalts androhen, solltest das im Falle weiterer Weigerung aber auch wirklich machen.
Eine Frage noch: Wie sollte die Bezahlung des Restbetrags erfolgen?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort) -
geschrieben 1749314433894
Dankeschön.
Ich habe neben dem Kaufvertrag noch am Ende des Gesprächs auf einem separatem Zettel dass ich bestätige den Kaufvertrag nicht zu stornieren.
Sollte diese Bestätigung das Recht des Widerspruchs übergestellt sein?
Die Steine habe ich noch nicht bekommen.
Diese wollte der Verkäufer erst Mitte Juli mit einem Wertekurier mir zukommen lassen.
Ich sollte am kommenden Montag noch einen Betrag von 3800 Euro überweisen und danach nochmal in 3 Monaten jeweils 1000.
Ist sehr viel Geld, aber es ist immer so plausibel wie die alles einem erklären.
Ich gedenke nicht noch mehr Geld dafür zu bezahlen.
-
geschrieben 1749317491097
Ich konnte gerade auf einer Seite eines Rechtsanwalts einen ähnlichen Fall finden.
Nur hatte diese Käuferin aufgrund einer kurz vorangegangenen Operation eine psychische Beeinträchtigung was zu der Unterschrift zum Verzicht eines Widerrufs geführt hatte.
Ein Verzicht des Widerrufs ist zulässig.
Bei uns war es der Zeitdruck des Reiseführers zur Weiterreise der dazu geführt hat dass ich die Unterschrift auf dieses unscheinbare Dokument gesetzt habe.
Ich werde trotzdem am kommenden Dienstag meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren und versuchen was möglich ist wenn die Chancen gut stehen sollten das etwas machbar wäre.