Hallo Wien,
dieser "Richtsatz" gilt eigentlich nur für Renter. Ich würde mich direkt vorOrt bei der Ausländerbehörde erkundigen - kann ja auch Deine Tochter für Dich machen.
Als freie Mitarbeiterin brauchst Du auch eine Genehmigung.
Gruss Chris
Hallo Wien,
dieser "Richtsatz" gilt eigentlich nur für Renter. Ich würde mich direkt vorOrt bei der Ausländerbehörde erkundigen - kann ja auch Deine Tochter für Dich machen.
Als freie Mitarbeiterin brauchst Du auch eine Genehmigung.
Gruss Chris
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!