Hallo Daggi72
Ich habe nur folgendes gefunden :
Zollfrei ein- und ausgeführt werden dürfen Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Wertvolle Sachen wie Videokameras oder Laptops sollten bei der Einreise deklariert werden, um bei der Heimreise keine Probleme zu bekommen. Bei der Ausreise sollten Quittungen über alle Bankvorgänge und teuren Einkäufe vorgelegt werden können, für Teppiche ist Umsatzsteuer zu begleichen. Antiquitäten dürfen nicht ausgeführt werden.
Des weiteren fand ich , allerdings für die Türkei geltend, dass besonders wertvoller persönlicher Schmuck, auch deklariert werden sollte.
Darum ging es mir auch eigentlich. Nur , was kann ich unter "wertvoll" verstehen. Das ist m.E. nach, relativ.
Wenn ich obige Auskunft zugrundelege, müßte dann ja zB eine Kette, die einen Wert von ca. (was kostet eine Videokamera?) 500 € ? übersteigt, auch deklariert werden.