Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
- alle EU-Länder und die Schweiz
- Algerien, Andorra, Antigua, Argentinien, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Bermuda, Bosnien Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, England, Elfenbeinküste, Estland, Fidschi, Gambia, Georgien, Guinea, Honduras, Hongkong, Island, Japan, Kanada, Kasachstan, Kirgisistan, Kiribati, Kroatien, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Malaysia, Malediven, Mali, Malta, Marokko, Maurice, Mauretanien, Moldawien, Monaco, Niger, Norwegen, Oman, Quatar, Polen, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, St. Kittes und Nevis, St. Lucia, Solomon Island, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Tschechiche Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA, Vatikan und Weißrussland
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
Achtung:
Staatsangehörige der Republik Kosovo können kein Visum für Tunesien beantragen. Diese Staatsangehörigkeit wird von Tunesien nicht anerkannt.
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- Bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (gebuchte Pauschalreise)
- Wenn keine Arbeitsaufnahme im Land erfolgt
- Wenn keine Ausbildungsmaßnahme im Land erfolgt
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise ohne Visum werden folgende Dokumente gefordert:
- Ein gültiger nationaler ReisepassReisepass oder Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten bei Einreise
- Buchungsunterlagen der Pauschalreise und/oder Hotel-Voucher für die Dauer des Aufenthalts
- Hin- und Rückflugtickets oder Kreuzfahrtreservierung
Staatsangehörige der EU und der Schweiz können zu touristischen und geschäftlichen Zwecken in Tunesien ohne Visum einreisen. Auch bei einer Arbeitsaufnahme ist kein Visum erforderlich, sondern nur eine Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsministerium in Tunesien. Reist der Antragsteller zu privaten Zwecken in Tunesien ein und kommt bei Freunden oder Angehörigen unter, muss bei Einreise die Adresse des Aufenthaltsortes angegeben werden.
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