Bitte auch verlinken klick
Tunesien Infos- u. Reisehinweise
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30979Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1634232797134
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geschrieben 1634272618794
Danke, bin Laie und froh wenn ich schreiben kann.
Trotzdem vielen Dank. Werde dann nichts mehr posten, wenn die Quelle nachgewiesen werden muss.
girly89 -
geschrieben 1634274869778 , zuletzt editiert von HABERLING
Guten morgen @girly895222 sei doch nicht gleich beleidigt, du solltest nur die Quelle deiner Infos ,also die Internetseite wenn möglich, unter Link einfügen angeben.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1634280050760 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Übrigens wurde die Info leider auch nicht vollständig gepostet--
Es ist schon wichtig, dann auch auf das Einreiseformular, das Online ausgefüllt und zweifach ausgedruckt werden muss, mitführen-- konkret hinzuweisen. Dieses hier klick.
Nur dann haben die User einen kompletten Überblick.
Generell müssen wir hier auch die Urheberrechte beachten.
Offensichtlich nimmt es Tunesienexplorer diesbezüglich schon recht genau- was auch richtig ist.
Sie schreiben deutlich:
"Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet."
Wenn man sich mit der Verlinkerei im Forum nicht so auskennt, dann kann man den Link auch ausnahmsweise hier mal komplett abbilden.
Wir schauen dann schon, ob wir das in solchen Fällen akzeptieren oder nicht. Generell wollen wir aber die Verlinkung via Forentool.
Beispiel:
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geschrieben 1634288505322
Ich bin absolut nicht beleidigt.
Ich weis einfach nicht wie es geht.
Mir ging es auch nur darum, dass für vollständig Geimpfte der PCR-Test weg fällt bei Einreise.
Dass das Ausfüllen des Einreiseformulares auch weiterhin Bestand hat, war für mich vollig logisch.
Ich bedecke mein Haupt mit Asche.
Schönes Wochenende vom Rhein
girly89 -
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
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geschrieben 1635077038769 , zuletzt editiert von municipalx
Und (fast) wieder alles zurück, marsch, marsch.....
Ab 27. Oktober (wieder) negativer PCR Test für alle Einreisenden über 12 J. , Pauschaltouristen werden ab dem 27. Okt 2021 wie Individualtouristen behandelt, nicht komplett Geimpfte 7 Tage Quarantäne in einem Quarantäne-Hotel, NEU ! Impfpass (Pass Sanitaire) ab 22 Dez 2021 !
Näheres/Weiteres hier ( AA hat noch nicht aktualisiert)
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Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1635177186356 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
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Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1635177612174 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Und hier die Liste Quarantäne Hotels klick
((Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.)
Bitte beachten : Johnson& Johnson Geeimpfte : Die Impfung muss 28 Tage zurückliegen
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geschrieben 1636929430919
Hallo an alle.
Habe Mal eine Frage bezüglich der aktuellen Corona-Eimreiseregelungen:
Lt. Auswärtigen Amt soll der PCR-Test ausgedruckt vorliegen. Ich fürchte allerdings, dass ich es zeitlich nicht schaffe das Testergebnis auszudrucken. Problem ist, dass ich Samstags fliegen würde. Das Testcenter ist Donnerstags nicht besetzt und somit kann der Test nur Freitags abgenommen werden. Das Testergebnis würde ich dann bis zum nächsten Tag 10 Uhr erhalten. Allerdings würde ich dann bereits im Zug zum Flughafen sitzen. Kann mir einer sagen wie diese Regelung in der Praxis gehandhabt wird? Kann der Test zur Not auch auf dem Handy vorgezeigt werden?
Mfg,
Proteus