@'rita1965' sagte:
Hallo Cherin, hab gerade etwas beim " stöbern" gefunden:
Zollfrei zum eigenen Verbrauch (ab 16 Jahren): 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 g Tabak Alkohol: 2 Liter, bis 25 % oder 1 Liter über 25 %, 0,25 Liter Parfüm, 1 Liter Eau de Toilette.
Haben unsere Wasserpfeife lieber hier zu Hause gekauft, da brauchten wir uns über den Transport keine Gedanken machen. Tschüß Rita
WO hast du denn da "gestöbert"???
tzzz tzzz
Hättest aber ein paar handfeste Probleme bekommen
www.zoll.de
das ist die richtige Adresse:
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine.