200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine.
HUUUCHH...da haben die zollbeamten in italien und tunesien aber nicht in der schule aufgepasst...