@tuba-x sagte:
Die Airline hat mit gesagt, dass der Transit mit vorl. Pass möglich ist und die Botschaft hat dies verneint, da der Transit mit der Einreise gleich zu stellen ist.
In diesem Fall würde ich eher der Airline vertrauen... Sie sind diejenigen, die dich auf ihre Kosten wieder nach Hause fliegen müssen, falls es nicht stimmt. Die Auskunft der Botschaft ist mindestens sehr ungewöhnlich, denn per Definition bedeutet ja Transit eben nicht Einreise.
Noch einfacher wäre es natürlich den Reisepass aus seiner Vorläufigkeit zu holen.