• HC-Mitglied72178
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    geschrieben 1584720739168

    @pretsch sagte:

    @ AHOTEP

    So stand es beim AA bsi zum Wochenende oser noch länger unter Teilreisewarnung:

    Natürlich ist das kein Einreisevebot. Aber das ist 4 Tage später passiert und war doch am Wocheende absehbar.

    Den jetzt noch in Ägypten verweilenden Urlaubern wünsche ich eine geregelte Rückkehr und vor allem Gesundheit.

  • HC-Mitglied72178
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    geschrieben 1584720831305

  • Ahotep
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    geschrieben 1584720873594 , zuletzt editiert von Ahotep

    Die s. langem bestehende Teilreisewarnung für den Nordsinai hat und hatte damit gar nichts zu tun!

    Was Du meinst sind die aktuellen Reisehinweise. Die sind kein Grund kostenlos zu stornieren.

  • HC-Mitglied72178
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    geschrieben 1584721198610

    Eben, Wortklauberei. Und aus den "Hinweisen" sind jetzt Schliessungen der Flughäfen gefolgt, sodass jetzt auch amtlich keine Reise mehr möglich ist. Nach meinem Dafürhalten war das letzte Woche auch schon so und auch absehbar. Mit den jetzigen Konsequenzen für die Urlauber- auch denen und vor allem denen, die den Urlaub angetreten haben.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1584721734498

    Diese Wortklauberei oder Einstufung des AA, macht aber den Unterschied zwischen erstattet bekommen und selber bezahlen.

    Und wer am Sonntag mitten in der Pandemie noch geflogen wäre oder ist (Reisewarnung hin- oder her) hatte das Szenario doch sicherlich schon eingeplant.

  • HABERLING
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    geschrieben 1584721831057 , zuletzt editiert von HABERLING

    Eben @pretsch , die Verbraucherzentrale sieht es auch so, klick mich

    Zitat: Liegen unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, die zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen, auch nach einer Stornierung noch vor, wenn der geplante Reisetermin erreicht ist, darf ein Pauschalreiseanbieter kein Stornokosten von Ihnen verlangen!

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1584722688960

    Niemand wurde gegen seinen Willen in den Urlaub "gekarrt" letzten Sonntag vor der Reisewarnung.

  • TBS
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    geschrieben 1584723149424

    Das wohl kaum, eingestiegen sind alle freiwillig, Aber die RV wussten genau was auf ihr Kunden zu kommt mit Sicherheit auch besser als sie und haben nichts unternommen um sie zu schützen! Das ist der Punkt.

  • HABERLING
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    geschrieben 1584723775494 , zuletzt editiert von HABERLING

    @Ahotep , um das geht es nicht, es soll heißen wenn man die Reise am 13.03. Storniert hat, die Reise vom So. 15.03 bis So. 22.03 ginge und die Reisewarnung am zb.17.03. in kraft tritt, darf ein Pauschalreiseanbieter kein Stornokosten von verlangen.

    Das man sich mit dem Reiseanbieter letztlich streitig einigen muss, steht außer Frage.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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