Habe den Nonsens entfernt. Da brat mir doch einer 300 gr. Bacon vor dem Eislaufen......
Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & Reisehinweise
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30987Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1615409093104
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geschrieben 1615411817172
@suzimausi sagte:
nein, es muß kein grund drin stehen, ebenso wie dein arbeitgeber den grund einer krankmeldung nicht zu erfahren hat
mein kind kann nicht am unterricht teilnehmen, ich entschuldige es
Dazu mal folgendes :
Die Schulverweigerung bezeichnet verschiedene Verhaltensweisen von Schülern. Folgende zählen dazu:
- entschuldigtes Fernbleiben durch Krankmeldungen von Eltern oder Ärzten, die allerdings angezweifelt werden können
(https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/)
Und wenn sich ein Arbeitnehmer krank meldet, dann hat er üblicherweise ein Attest von einem zugelassenen Arzt und nicht von Mama oder Papa !
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geschrieben 1615424351116 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603
im jeweiligen schulgesetz des landes
im fall der te n iedersachsen
edit
da wir uns im moment sowieso in einer ausnahmesitutation befinden und nirgendwo normaler unterricht stattfindet, waere nicht einmal eine entschuldigung notwendig
denn im moment ist in fast allen budeslaendern außer fuer abschlussklassen die schulpflicht ausgesetzt, und die eltern sowieso ihre kinder moeglichst zuhause lassen sollen
und nur im notfall in die schule schicken sollen
fuer viele kinder besteht nicht einmal die moeglichkeit in die schule zu kommen, weil diese geschlossen ist
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geschrieben 1615445955698 , zuletzt editiert von miniellert
Quarantäne ist aber nicht krank - so mal zum Verständnis.
Arbeitnehmer bekommen dafür ja auch keine Krankmeldung vom Arzt, wie sich die Schule weiterentwickelt weiss auch keiner, Brandenburg hat die Inzidenz auf 200 hochgesetzt, manches wird normal laufen, nennt man Wahlgeschenk oder ?
In meinem Bundesland braucht man zB ne ärztliche Krankmeldung wenn man direkt vor oder nach den Ferien fehlt und das kann teuer werden.
Ellert -
geschrieben 1615455887308 , zuletzt editiert von Kourion
Zu Quarantäne nach dem Urlaub / Ferienende + Schulbesuch:
Die Antwort (per Fon) vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück lautet:
"Muss ein Schüler nach Rückehr aus einem Hochinzidenzgebiet in Quarantäne und kann / darf nicht am normalen Unterricht teilnehmen, so müssen die Eltern die Schule entsprechend informieren, lernt der Schüler per Distanzunterricht."
Bei weiteren Fragen einfach im jeweils zuständigen regionalen Landesamt für Schule und BIldung anrufen.
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Im Niedersächsischen Schulgesetz ? Unter welchem Punkt ist dort was zu der hier diskutierten Situation zu finden ? Niedersächsisches Schulgesetz
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