• Shelly
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    geschrieben 1199993065000

    ja ich hab jetzt nochn problem :D

    mein freund seine eltern sind getrennt reicht des dann

    wenn er nur die bestättigung von seinem dad hat ?

    oder brauch ich umbedingt beide elternteile ?

    Shelly =)

    achja meine haare sind mittlerweile dunkelblond :P

  • ronin
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    gesperrt
    geschrieben 1199993940000

    Wer ist denn dann für den Minderjährigen zuständig? Die Minderjährige?

  • WeWa
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    geschrieben 1199994529000

    @ Shelly

    Es hängt davon ab wer das Sorgerecht von Deinem Freund hat und das Aufenthaltsbestimmungsecht.

    Wenn seine Eltern beide das Sorgerecht haben müssen auch beide Ihr Einverständnis geben.

    So wie Du fragst lebt Dein Freund wohl bei seinem Vater!?

    Dann müßte beides bei Ihm (Vater) liegen.

    LG

    Werner

    Wo alle das selbe denken,denkt keiner sehr viel. ________________ Vom 22.04.10 - 20.05.10 im Giftun Azur
  • WeWa
    Dabei seit: 1180915200000
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    geschrieben 1199994620000

    UUUps,

    da war ich wohl etwas zu langsam :laughing: :rofl:

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  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
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    geschrieben 1200000741000

    [quote=WeWaSo wie Du fragst lebt Dein Freund wohl bei seinem Vater!?

    Dann müßte beides bei Ihm (Vater) liegen.

    LG

    Werner[/quote]

    Nö, mit 16 kann man ganz gut entscheiden wo man leben möchte.

    Aber ihr habt recht, mit euren Aussagen zur Sorgerechtsentscheidung und Unterschrift(en).

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • WeWa
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    geschrieben 1200048899000

    @ hugo

    Das kannst du schon mit 14 Jahren.

    LG

    Werner

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  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
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    Verwarnt
    geschrieben 1200087101000

    @WeWa sagte:

    @ hugo

    Das kannst du schon mit 14 Jahren.

    LG

    Werner

    @WeWa,

    die einen sagen so, die anderen so... ;)

    Gruß

    Stephan

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • ronin
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    geschrieben 1200094529000

    "Nö, mit 16 kann man ganz gut entscheiden wo man leben möchte."

    Genau, in der Pubertät ist die Denkleistung und der weise Erfahrungsschatz bekanntermaßen am stärksten ausgeprägt. :laughing:

  • Ana_Bekhair
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    geschrieben 1200129296000

    Es können beide das Sorgerecht haben, aber nur einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Deine Eltern benötigen von demjenigen, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat eine Vollmacht. Ferner muss eine Kopie des Sorgerechtsurteils beigelegt werden. Das hat bei uns bisher immer gereicht und keine Probleme gebracht.

    Ist aber nichts Ägypten-Spezifisches. Das gilt für alle Auslandsreisen.

    Viel interessanter finde ich den Punkt, ob es ägypt. Hotels gestatten, dass Minderjähirge unverheiratet in einem Zimmer schlafen. Das hört sich für uns sicherlich merkwürdig an, aber in Ägypten hat man deutlich andere Moralvorstellungen als bei uns. So ist es z.B. ägypt. Moslems untersagt unverheiratet mit einer Frau ein Zimmer zu teilen, selbst wenn beide deutlich über die Vollhährigkeit hinaus sind.

    Daher würde ich diesen Punkt noch mal klären.

    LG

    Ana

  • WeWa
    Dabei seit: 1180915200000
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    geschrieben 1200134396000

    @Anna- Bekhair

    Was Du sagst stimmt schon,aber es handelt sich hier um keine Moslems

    (sag ich jetzt mal). Da es sich um Touristen handelt,wage ich es zu bezweifeln, dass das hotel es verbietet. Was wäre denn wenn Du dort Eigentum besitzt? Darfst du dann auch keine unverheirateten Gaste unterschiedlichen geschlechts( Nichten,Neffen,Cousine ect.) beherbergen?

    LG

    Werner

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