ja ich hab jetzt nochn problem
mein freund seine eltern sind getrennt reicht des dann
wenn er nur die bestättigung von seinem dad hat ?
oder brauch ich umbedingt beide elternteile ?
Shelly =)
achja meine haare sind mittlerweile dunkelblond
ja ich hab jetzt nochn problem
mein freund seine eltern sind getrennt reicht des dann
wenn er nur die bestättigung von seinem dad hat ?
oder brauch ich umbedingt beide elternteile ?
Shelly =)
achja meine haare sind mittlerweile dunkelblond
Wer ist denn dann für den Minderjährigen zuständig? Die Minderjährige?
@ Shelly
Es hängt davon ab wer das Sorgerecht von Deinem Freund hat und das Aufenthaltsbestimmungsecht.
Wenn seine Eltern beide das Sorgerecht haben müssen auch beide Ihr Einverständnis geben.
So wie Du fragst lebt Dein Freund wohl bei seinem Vater!?
Dann müßte beides bei Ihm (Vater) liegen.
LG
Werner
UUUps,
da war ich wohl etwas zu langsam :rofl:
[quote=WeWaSo wie Du fragst lebt Dein Freund wohl bei seinem Vater!?
Dann müßte beides bei Ihm (Vater) liegen.
LG
Werner[/quote]
Nö, mit 16 kann man ganz gut entscheiden wo man leben möchte.
Aber ihr habt recht, mit euren Aussagen zur Sorgerechtsentscheidung und Unterschrift(en).
@ hugo
Das kannst du schon mit 14 Jahren.
LG
Werner
"Nö, mit 16 kann man ganz gut entscheiden wo man leben möchte."
Genau, in der Pubertät ist die Denkleistung und der weise Erfahrungsschatz bekanntermaßen am stärksten ausgeprägt.
Es können beide das Sorgerecht haben, aber nur einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Deine Eltern benötigen von demjenigen, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat eine Vollmacht. Ferner muss eine Kopie des Sorgerechtsurteils beigelegt werden. Das hat bei uns bisher immer gereicht und keine Probleme gebracht.
Ist aber nichts Ägypten-Spezifisches. Das gilt für alle Auslandsreisen.
Viel interessanter finde ich den Punkt, ob es ägypt. Hotels gestatten, dass Minderjähirge unverheiratet in einem Zimmer schlafen. Das hört sich für uns sicherlich merkwürdig an, aber in Ägypten hat man deutlich andere Moralvorstellungen als bei uns. So ist es z.B. ägypt. Moslems untersagt unverheiratet mit einer Frau ein Zimmer zu teilen, selbst wenn beide deutlich über die Vollhährigkeit hinaus sind.
Daher würde ich diesen Punkt noch mal klären.
LG
Ana
@Anna- Bekhair
Was Du sagst stimmt schon,aber es handelt sich hier um keine Moslems
(sag ich jetzt mal). Da es sich um Touristen handelt,wage ich es zu bezweifeln, dass das hotel es verbietet. Was wäre denn wenn Du dort Eigentum besitzt? Darfst du dann auch keine unverheirateten Gaste unterschiedlichen geschlechts( Nichten,Neffen,Cousine ect.) beherbergen?
LG
Werner
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!