Ich habe auch mal eine Frage, meine Tochter und ihr Freund sind gestern nach Ägypten geflogen und haben ihre shisha und Tabak der hier in Deutschland gekauft wurde mitgenommen. Dürfen die beiden mir trotzdem 2 Stangen Zigaretten mitbringen auch wenn sie noch Tabak übrig haben ? Weil dieser ja eigentlich schon versteuert wurde 樂ich hoffe ihr versteht was ich meine
Rauchen / Zigaretten
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geschrieben 1560495649836
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geschrieben 1560503094881 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
Angebrochene Schachteln zählen hier nicht zur Freigrenze; das war schon immer und überall so. Allerdings sollte dabei der Begriff „angemessen“ beachtet werden . Gegen 2 halbvolle Schachteln Zigaretten wird niemand etwas haben; bei 500 g Pfeifentabak, bei dem die Steuerbanderole nur geöffnet wurde um sie als angebrochen zu bezeichnen sieht es wohl anders aus .
Im Übrigen sind deutsche Zollbeamte großzügiger als man denkt. Ich hatte nach meinem letzten Marokkourlaub zwei Zigarettenetuis als Geschenk dabei, die über die Freigrenze hinaus mit einer originalverschlossenen Schachtel Zigaretten gefüllt waren. Als ich sie anmelden wollte würde ich auf Grund der geringen Menge durchgewunden. Gesetze sind halt auch immer Auslegungssache und lassen einen gewissen Spielraum.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1560514051917 , zuletzt editiert von Patty0209
Ich habe auch eine Frage, wir haben heute morgen in Ägypten 2 Stangen Zigaretten gekauft , duty free steht drauf aber auf den Schachteln sind keine Banderole, bekommt man jetzt bei der Rückreise Probleme?
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geschrieben 1560519554768 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
„Duty Free“ bezeichnet Ware, auf die kein Zoll, Mehrwertsteuer oder sonstige Verbrauchssteuern erhoben werden. Eine Steuerbanderole ist hingegen eine Kennzeichnung dafür, das diese Abgaben geleistet wurden. Logisch also, das Ware aus Duty-free-Shops nicht als versteuert gekennzeichnet sind.
Grundsätzlich ist es einfach nur wichtig bei einer EINFUHR die erlaubten Mengen nicht zu überschreiten. Im Prinzip kannst du zehn Stangen kaufen, wenn du nur bis zur Einreise in D neun Stangen weggetaucht hast .
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geschrieben 1560527890991
@ Patty0209
Du darfst bei Flug-Reisen immer nur 1 Stange pro Person, ohne oder mit Steuerbanderole in europäische Länder einführen.
Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty -
geschrieben 1560532612828
Nur bei Rückkehr aus Ländern die nicht zur EU gehören, so wärs richtig @wally.
(Selbst bei EU Gebieten gibt es Ausnahmen (Kanarische Inseln ect.)
"BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015) -
geschrieben 1560532904555
..... und Helgoland.
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geschrieben 1560535341880
Richtig @jl. Darum schrieb ich ja ect. ; Und mit Flug-Reisen wie wally schrieb hat das nicht das geringste zu tun.
"BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015) -
geschrieben 1560539415054 , zuletzt editiert von wally/x
Hier können einige wohl nicht begreifen, dass explizit nach der Ausfuhr von Ägypten in europäische Länder gefragt wurde und die folgenden Zollbestimmungen auch für die Flug-Reisen nach und von NICHT EU-Ländern gelten, sollte eigentlich jedem klar sein, dass Ägypten NICHT in der EU ist.
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
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geschrieben 1560553409858 , zuletzt editiert von HABERLING"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"