Wie so oft in Ägypten, sind Vorgaben / Verordnungen bestenfalls nebulös und für Außenstehende, die sie nicht im arabischen Orginal finden können nur schwer nachzuvollziehen.
Es gab wohl in der Vergangenheit (zu Corona Zeiten, als alles durcheinander lief) tatsächlich Probleme, was z.B. Corendon Airlines dazu verleitet hat Hinweise auf seiner Seite (bzw. hier auf Englisch) aufzunehmen. Auch hört man ab und zu, aber selten, von Reisenden, denen die Rückreise (!) aus Ägypten bzw. der Verkauf eines Tickets hierfür verwehrt wurde.
Die beste aktuell verfügbare Quelle für eine Verordnung, die diese Frage regelt ist von der Egyptian Civil Aviation Authority das Dokument "ECAA - Part 607 - Non-scheduled flights regulations" (Hier als Download oder hier online). Wer sein Arabisch auf dem neuesten Stand gehalten hat kann schauen, ob er hier etwas findet.
Jedenfalls sagt dieser Part 607 in Subpart D (a) Inclusive Tourist Flights (Charter):
The air carrier will not be permitted to sell individual tickets or deal directly with the passengers but through tourist groups within a program including travel & accommodation [...].
und
The air carrier is obliged to return tourists groups which are carried to/from A.R.E to the state of origin.
Und das ist dann wohl das, woraus die Airlines ihre Vorgehensweise herleiten.
Der normal Pauschlareisende ist davon nicht betroffen. Selbst Individualreisende, die über übliche Kanäle ihre Flüge buchen werden davon nicht betroffen sein, denn sie müssten an für Pauschalreisende vorgesehene Charterflüge rankommen. Charterflüge, nicht Linienflüge, die auch von Pauschalanbietern genutzt werden.