• REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1746371442504 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Wie so oft in Ägypten, sind Vorgaben / Verordnungen bestenfalls nebulös und für Außenstehende, die sie nicht im arabischen Orginal finden können nur schwer nachzuvollziehen.

    Es gab wohl in der Vergangenheit (zu Corona Zeiten, als alles durcheinander lief) tatsächlich Probleme, was z.B. Corendon Airlines dazu verleitet hat Hinweise auf seiner Seite (bzw. hier auf Englisch) aufzunehmen. Auch hört man ab und zu, aber selten, von Reisenden, denen die Rückreise (!) aus Ägypten bzw. der Verkauf eines Tickets hierfür verwehrt wurde.

    Die beste aktuell verfügbare Quelle für eine Verordnung, die diese Frage regelt ist von der Egyptian Civil Aviation Authority das Dokument "ECAA - Part 607 - Non-scheduled flights regulations" (Hier als Download oder hier online). Wer sein Arabisch auf dem neuesten Stand gehalten hat kann schauen, ob er hier etwas findet.

    Jedenfalls sagt dieser Part 607 in Subpart D (a) Inclusive Tourist Flights (Charter):

    The air carrier will not be permitted to sell individual tickets or deal directly with the passengers but through tourist groups within a program including travel & accommodation [...].

    und

    The air carrier is obliged to return tourists groups which are carried to/from A.R.E to the state of origin.

    Und das ist dann wohl das, woraus die Airlines ihre Vorgehensweise herleiten.

    Der normal Pauschlareisende ist davon nicht betroffen. Selbst Individualreisende, die über übliche Kanäle ihre Flüge buchen werden davon nicht betroffen sein, denn sie müssten an für Pauschalreisende vorgesehene Charterflüge rankommen. Charterflüge, nicht Linienflüge, die auch von Pauschalanbietern genutzt werden.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1746372793678 , zuletzt editiert von HABERLING

    Danke dir, das Dokument ist mir geistig überlegen. :thumbsup:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Tico68
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    geschrieben 1746373887175

    Wenn ich das hier alles richtig verstehe, ist das für einen normalen Touristen mehr oder weniger uninteressant.

    Ich fliege fast immer mit Air Cairo nach Hurghada, als Individualreisender, ohne Pauschalreise, und habe noch nie irgendwelche Probleme gehabt.

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1746374620616

    Genauso ist es, Tico68. Air Cairo ist ja auch kein Charterflug.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1746375510039

    So einfach ist das nicht...:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Tico68
    Dabei seit: 1663801364370
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    geschrieben 1746379835787

    Da soll noch einer durchsteigen.

    Also von Hannover (von wo aus ich fliege) mit Air Cairo ist kein Charterflug, aber von Nürnberg ist ein Charterflug ?

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1746380332224

    Das könnte man tatsächlich so interpretieren.

    Ich bin ja so froh, dass ich Team FRA bin und nach HRG bevorzugt mit DE30/DE31 fliege...

  • CKolumbus
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    geschrieben 1746388500443

    Seit Jahren gibt es für ausländische Touristen folgende Bestimmungen der ECAA:

    Charter flights from Egypt are allowed for passengers staying in the country no more than 28 days.

    Passengers arriving in Egypt by regular flights will not be allowed to check in for departure by charter flight.

    If a passenger has flown to Egypt by a charter flight, then it can fly by a charter flight only from the same city where it flew in.

    Hält man sich daran gibt es niemals Probleme. Hält man sich nicht daran, ist man davon abhängig wie die Bestimmungen am jeweiligen Tag am jeweiligen Flughafen umgesetzt werden. Das reicht von konsequent bis interessiert niemand.

    Für ägyptische Staatsbürger und Residents gibt es abweichende Bestimmungen bzw. Sondergenehmigungen.

     

    -11/2023 Germany, 11/2023 - 01/2025 Egypt, 01/2025 - South Africa
  • REJBodenheim
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    geschrieben 1746391331755 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Interessant... das hat mir erlaubt noch eine weitere (sekundäre) Quelle zu identifizieren: Chartershop (a Ukrainian project for the sale of charter tickets) mit Angaben zu diesem Thema hier und hier.

    Und ja, die entsprechende oben angeführte ECAA Verordnung ist von 2018 bzw. die ältere Version von 2015.

  • CKolumbus
    Dabei seit: 1716416325873
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    geschrieben 1746451865479

    Wir werden hier keine valide Antwort geben können. Die ECAA Bestimmungen sind ja noch recht verständlich, deren Anwendung bzw. Auslegung ist aber undurchsichtig.

    Nach meiner Erfahrung besteht das höchste Risiko, bei der Ausreise mit einem Charterflug (außerhalb einer Pauschalreise) Probleme zu bekommen, in Sharm el Sheikh. Das liegt hauptsächlich daran, dass auf dem Sinai relativ viele Individualreisende mit längerer Aufenthaltsdauer unterwegs sind, z.B. die Digital nomads von Dahab oder die (Teilzeit)Aussteiger von Nuweiba. Entsprechend wird am Flughafen SSH erheblich genauer hingesehen als beispielsweise am Flughafen RMF. In diesen Kreisen hat sich das inzwischen auch längst rumgesprochen und viele fahren daher gleich mit dem Bus nach Kairo und fliegen von dort ab.

    Warum ausgerechnet Kairo? Ein Beamter der Einwanderungsbehörde in SSH hat es mir mal so erklärt: Linienflüge (regular flights) nach und von Ägypten gibt es nach ihrer Auslegung nur in Kairo. Alles was in SSH, RMF oder HRG ankommt und abfliegt wird einfach immer als Charterflug betrachtet.

    Eine eigene Erfahrung hatte ich 2019 mit der Auslegung der 28 Tage Regelung. Da meine geplante Aufenthaltsdauer bei 45-50 Tagen lag hatte ich nach der Ankunft in HRG bei der Einwanderungsbehörde gezielt nachgefragt, ob sie mich ggf. mit einem Charterflug ausreisen lassen. Worauf ich nach dem üblichem Smalltalk ein Dokument bekam, dass ich innerhalb von 3 Monaten per Charterflug ausreisen darf, aber nur ab Hurghada.

    -11/2023 Germany, 11/2023 - 01/2025 Egypt, 01/2025 - South Africa
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