Da scheint jemand den folgenden Satz (mit Ausnahme der Touristenorte am Roten Meer im Küstenstreifen zwischen Sharm-El-Sheikh und Nuweiba) nicht gelesen zu haben.
Wieso sollte das AA vor dem nächtlichen Airporttransfer warnen, wenn dort lediglich steht:
Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten, dies gilt insbesondere für den Sinai (mit Ausnahme der Touristenorte am Roten Meer im Küstenstreifen zwischen Sharm-El-Sheikh und Nuweiba) sowie das ägyptisch-libysche Grenzgebiet.
Wegen der aktuellen Vorkommnisse im Gaza-Streifen wird von Reisen in den Nord-Sinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet dringend abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden – es sollte wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Ausflugsfahrten der RV beginnen und enden schliesslich auch nachts