@'wackes1962' sagte:
Hallo,sollte eine Warnung des Auswärtigem Amtes ausgesprochen werden, muß der Veranstalter Euch das Geld zurück erstatten, auch ohne Reiserücktrittversicherung.
wackes, hast Du für das "muß" eine Quelle?
Sie machen es wohl alle, aber mich würde eine rechtliche Verbindlichkeit interessieren, sollte sie es denn geben.
bayfast, auch von mir nochmal ein herzliches Willkommen bei HC
Nur der Vollständigkeit halber, auch eine RRV hätte Euch in der jetzigen Situation nicht geholfen, diese tritt nur in bestimmten Fällen, wie z.B. Krankheit, Arbeitsplatzverlust o.ä.ein, aber nicht, wenn es in einem Urlaubsland "hochhergeht". Man kann also wegen eines schlechten Gefühls nicht einfach stornieren und die Versicherung übernimmt dann die Kosten. Nichtdestotrotz stimme ich vikuviku zu, es ist ein Fehler, keine abzuschließen.
Das ist aber hier OT und ich würde an Eurer Stelle fliegen, Hurghada/El Gouna ist wirklich weit entfernt, Ihr bleibt nur eine Woche und meiner persönlichen Einschätzung nach, wird sich die Entwicklung auf Euren Urlaub ( noch? ) nicht auswirken. Aber das ist meine persönliche Einschätzung und nur Ihr könnt entscheiden, wie verunsichert Ihr seid. Das Geld, das Ihr bei einer Stornierung Eurerseits verliert, würde für mich da eine untergeordnete Rolle spielen.