• Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1376569356000

    Das AA hat soeben lediglich die Hinweise ergänzt, keine weiteren Teilreisewarnungen ausgesprochen! klick

  • D-Foerster
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    geschrieben 1376569527000

    Es ist doch immer das selbe mit den Medien.

    Sie schaukeln immer alles immer mehr hoch.. Einige dinge werden verschwiegen und garnicht erst in den Berichterstattungen erwähnt.

    Die Ausschreitungen in HRG werden jetzt dick Präsentiert weil es einen Toten gibt.

    Aber die zusammenstöße bei den letzten Demonstrationen wurden garnicht erst erwähnt!

    Ich habe vom 22.08 bis 02.09 in HRG das Dana Beach gebucht und werde sicherlich Fliegen.

    Zumal die Hotels von der Stadt ziemlich abgelegen sind.

  • serramanna
    Dabei seit: 1124755200000
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    geschrieben 1376569654000

    Thema :

    Kostenlose Stornierung und Reisewarnung des AA zu Lage in Ägypten

    Bei vielen aktuellen Anfragen von Usern zur kostenlosen Stornierung ihrer Ägypten-Reisen wird hier häufig ausgesagt, es gäbe einen Sinnzusammenhang zwischen kostenloser Stornierungsmöglichkeit und einer allgemeinen Reisewarnung des AA, wobei stets behauptet wird , der Reisende sei nur dann zur kostenlosen Stornierung der Reise berechtigt, wenn das AA eine Reisewarnung ausgesprochen habe, diese Möglichkeit jedoch nicht bestehe bei Sicherheitshinweisen.

    Jura Prof. Schmid bezeichnet solche Aussagen als "schwer ausrottbares Rechtsmärchen" (….der Reiseveranastalter …….) und weiter "Es ist schlichtweg falsch, wenn Reiseveranstalter, wie das häufig vorkommt, sich darauf berufen, der Reisende sei nicht dazu berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, "weil keine Reisewarnung ausgesprochen" worden sei.

     

    Ich finde den Artikel interessant:

    Prof Schmid im Interview mit der Legal Tribune Online vom 15. August 2013 im Interview:

    LTO: Herr Professor Schmid, was genau ist der Unterschied zwischen einer Reisewarnung und den Sicherheitshinweisen, die das Auswärtige Amt ausspricht?

    Schmid: Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss.

    Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten.

    Diese Abstufung ist eher diplomatischer Natur. Sie ist nicht nur für Laien, sondern auch für Juristen schwer nachzuvollziehen. Wird der dringende Hinweis gegeben, man solle Reisen vermeiden, dann ist die Frage, ob das nicht schon eine – vielleicht abgeschwächte – Reisewarnung ist, aber eben nicht nur ein "Hinweis". Dieser fein ausdifferenzierte Sprachgebrauch ist also sicherlich wenig hilfreich.

    "Reisewarnungen sind nur ein Indiz"

    LTO: Welche rechtlichen Konsequenzen haben Sicherheitshinweise oder gar Reisewarnungen?

    Schmid: 651j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stellt darauf ab, ob die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Reisende oder der Reiseveranstalter, der sich auf diese höhere Gewalt und damit das Recht zur Kündigung des Reisevertrags berufen will, muss für sich prüfen, ob diese Voraussetzungen im konkreten Einzelfall, also in seiner Situation vorliegen.

    Dabei kann er sich zum Beispiel auch auf eine seriöse Berichterstattung stützen, wenn er – auch im Nachhinein – seine Einschätzung zur Durchführbarkeit oder eben Nicht-Durchführbarkeit der Reise begründen möchte.

    Die Reisewarnung ist also ein Indiz dafür, dass die Einschätzung des Reisenden oder des Veranstalters, der sich auf höhere Gewalt beruft und daher die geplante Reise kündigen will, zutreffend war. Am Ende muss aber ein Richter am grünen Tisch beurteilen, wie die Lage sich aus der Sicht des Entscheiders am Tag der Entscheidung darstellte.

    "Kostenfreie Kündigung ist auch ohne Reisewarnung möglich"

    LTO: Eine kostenfreie Kündigung eines Reisevertrags ist also auch ohne Reisewarnung möglich?

    Schmid: Es ist schlichtweg falsch, wenn Reiseveranstalter, wie das häufig vorkommt, sich darauf berufen, der Reisende sei nicht dazu berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, "weil keine Reisewarnung ausgesprochen" worden sei. Dieses Argument entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Im Gesetz steht, dass die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden muss. Über Warnungen oder Hinweise des Auswärtigen Amtes hingegen sagt das Gesetz gar nichts.

    Es ist einfach ein schwer auszurottendes Rechtsmärchen, dass eine Reisewarnung oder ein entsprechender Hinweis des Auswärtigen Amtes maßgeblich dafür seien, ob ein Grund zur Kündigung des Reisevertrags besteht. Es wäre eine grobe Verkürzung der Rechte von Reisenden, wenn man behauptete, sie könnten nur dann stornokostenfrei den Reisevertrag kündigen, wenn eine solche Reisewarnung vorliege.

    Das Gesamte noch wesentlich ausführlichere Interview gibt es hier KLICK

    Gruß

    Serramanna

     

    To be is to do (Sokrates) To do is to be (Sartre) Do be do be do (Sinatra)
  • MrSilverstone
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    geschrieben 1376569769000

    @Nefe66

    Wenn ich dich richtig verstehe bist zur Zeit in Hurgharda, oder?

    Würdest du sagen das es in Ordnung geht im Moment zu fliegen??

    @All

    keiner da der Montag den 19.08. fliegt?

  • Heike68
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    geschrieben 1376569892000

    MrSilverstone, Nefe66 lebt mit ihrer Tochter in Hurghada....

    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1376569937000

    Nefe lebt und arbeitet in Hurghada und sieht und weiß mehr als Infos vom "Hotel und Strand" ;)

  • Nefe66
    Dabei seit: 1156204800000
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    Zielexperte/in für: Ägypten
    geschrieben 1376570080000

    @MrSilverstone,

    stimmt ich bin in Hurghada und werde auch so schnell nicht abreisen. Ist jedenfalls nicht geplant, da ich hier ständig lebe.

    Also ich hätte keine Bedenken, aber ich kann nur für mich sprechen. Und eine Glaskugel habe ich auch nicht. Aber ich denke einem entspannten Urlaub in den Touristengebieten steht nichts im Wege. Auch gegen einen Bummel durch die Stadt kann man machen. Man sollte eben nur Aufmerksam sein.

    Sonnigen Gruß

    Nefe

    Ein Taucher der nicht taucht, tau(g)cht nicht. - So isset
  • spreider2005
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    geschrieben 1376570150000

    wormi04:

    Und dann wird es denke ich mal auch schnell zu einer Reisewarnung für das Rote Meer kommen. Wenn die Hotels schon raten nicht raus zu gehen......

    Auch wir fliegen am 05.09 nach HRG und im Moment wissen wir noch nicht was wir tun sollen.

    Ich teile die Befürchtungen von wormi04.

    Kein Mensch kann vorhersagen wie sehr die Lage sich in Ägypten noch zuspitzen wird, inwieweit es weitere Eskalationen gibt. Wir fliegen am 05.09.13 nach Marsa Alam ... oder auch nicht.  :frowning:

    Ich habe ein sehr ungutes Gefühl und werde die Beiträge hier und diverse live-ticker weiterhin verfolgen.

    Ich hoffe so sehr, dass sich sowohl für Land und Leute als auch die Urlauber alles zum Guten wenden wird. *Daumen drücke.

  • StefanLupus
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    Beiträge: 716
    geschrieben 1376570179000

    Wenn jetzt der Herr Professor noch gesagt hätte, was "..... die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt......" und wer letzendlich die Worte "erheblich" und "erschwert" bzw "beeinträchtigt" definiert und festlegt was alles darunter zu zählen ist ( auch Intuition oder Bauchgefühl??) könnte man mit dem Artikel auch tatsächlich etwas anfangen.

    Ich vermute, das werden nur die Gerichte jeweils im Nachhinein klären können, ob in der jetzigen Situation ein Urlaub z.B in Marsa Alam bereits " erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt" ist oder wird.

    Oder ist ein Jurist anwesend, der das mal hier klären kann? Denn sonst bringt mir dieser Artikel außer der Schilderung einer theoretisch anwendbaren Vorgehensweise Null Punkte in der praktischen Anwendung gegenüber dem RV.

  • Holginho
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    geschrieben 1376570544000

    serramanna, die diversen entsprechenden Publikationen von Prof. Schmid sind bekannt und in einer Vielzahl auch sehr interessant.

    Nur sollte auch hier a) sehr genau gelesen und verstanden werden und b) seine Aussagen im richtigen Kontext betrachtet werden. Unter Punkt c) sollte zudem darauf hingewiesen werden, daß er auch hier eine (seine) Meinung vertritt - es gibt eine Vielzahl gleichgestellter Personen, die die Sache völlig anders sehen.

    In Bezug auf den Kontext ist z.B. zu sagen, daß ein Tauchurlauber im einsam gelegenen Resort in Marsa Alam ganz sicher eine komplett andere Argumentation benötigen würde als ein Kulturreisender mit anstehender Rundreise - alleine z.B. in Bezug auf "Gefähdungspotentiale" und damit verbundene eventuelle Rechte auf Storno.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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