Visum Ägypten für Staatsbürger Kosovo, Bosnien, Kasachstan und andere Sonderfälle

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1737145820552 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Da hat das Reisebüro insofern Recht, dass in diesem Fall die Aufenthaltserlaubnis keine Wirkung entfaltet. Schau bei der IATA nach. dort bekommst du die Antwort nachdem du ihre Daten eingeben hast (egal, ob mit oder ohne Aufenthaltserlaubnis)

    Nationals of Kazakhstan with a normal passport traveling as tourists can obtain a visa on arrival for a maximum stay of 30 days

    Die IATA ist auch die Quelle, die von den Airlines benutzt wird, um zu erfahren, ob ein Passagier die richtigen Reisedokumente hat.

  • zelecter
    Dabei seit: 1737143383378
    Beiträge: 3
    geschrieben 1737146132610

    Danke, ja genauso stehts auch bei mir bei der IATA. Das heißt sie reißt hier am Flughafen mit dem Aufenthaltstitel aus und dort mit dem Kasachischem Pass ein?

    Ich habe noch irgendwas gelesen das man evtl. eine Registration bei der Touristenpolizei benötigt, gilt das in meinem Fall auch oder kann man drauf verzichten? Wir fliegen für 11 Tage und bleiben nur im Hotel.

  • CKolumbus
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    geschrieben 1737147487930 , zuletzt editiert von CKolumbus

    Leute, macht doch einfach selbst den Visa Check im IATA Travel Centre:

    https://www.iatatravelcentre.com/EG-Egypt-passport-visa-health-travel-document-requirements.htm

    Ihr kennt doch eure Daten und persönlichen Verhältnisse am besten.

    Wenn beim Ergebnis irgendetwas unklar erscheint könnt ihr natürlich gerne hier nochmal nachfragen.

    Die Antwort, wie man mit einer evtl. notwendigen Registration umgeht steht übrigens in diesem Thread eine Seite zuvor.

    Und ob die Schwiegermutter 11 Tage nur im Hotel bleibt oder auch zum Shopping oder Sightseeing rausgeht ist nur bei einem Sinai only Visum evtl. von Bedeutung.

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  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1737150073227 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    CKolumbus, da überschätzt du diesmal leider viele (erst-)User, die hier aufschlagen. Sie haben womöglich tatsächlich schon Tante G. bemüht, haben dort aber zig unterschiedliche Informationen unterschiedlichster Aktualität gefunden und können nicht beurteilen, welche nun die Richtige ist.

    Sie landen dann oft hier, weil dieses Forum bzw. seine Beträge ziemlich weit oben in der Trefferliste landet (Dein Beitrag zu IMEI, z.B, ist bei einigen KIs schon ins Repertoire der Antworten aufgenommen worden).

    Und ja, auch zurückblättern fällt einigen schwer. Ist aber so und nicht zu ändern.

    Und das ist dann der Augenblick in dem das Forum seinen Mehrwert / Geduld zeigt.

    ...

    zelecter ,kann sie so machen, ja.

    Bzgl. Registrierung: @ckolumbus sagte auf Seite 18:

    Geht direkt im Flughafen.

    Einfach am Einreise-Schalter, wo der Pass kontrolliert und das Visum gestempelt, wird mit einem freundlichen "please register" den Beamten darum bitten.

    :sunglasses:

  • CKolumbus
    Dabei seit: 1716416325873
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    geschrieben 1737306881070

    Die Notwendigkeit der Registrierung innerhalb 7 Tagen nach der Einreise gilt mWn aktuell für Staatsangehörige von Bosnien, Syrien, Libanon, Indonesien sowie allen Ländern, deren Name auf „-stan“ endet

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  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1737310747167

    Nicht nur deines Wissens nach, auch dem Wissen von ETI nach...

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1737311052524 , zuletzt editiert von Ahotep

    Danke für den Link REJBodenheim

    Und hier noch die Adresse vom Pass Office Hurghada, wo man sich bei einem Aufenthalt bis spätestens am 7. Tag melden muss

    klick falls man es noch nicht am Airport gemacht hat und um "please register" bei der Passkontrolle gebeten hat.

  • CKolumbus
    Dabei seit: 1716416325873
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    geschrieben 1737317656045 , zuletzt editiert von CKolumbus

    Die Angabe bei ETI ist irreführend. Sie impliziert, dass die Registrierung nur bei einer Aufenthaltsdauer über 7 Tagen notwendig ist. Tatsächlich bedeutet "Registration within 7 days" aber, dass die Registrierung spätestens am 7ten Tag nach der Einreise erfolgen muss - unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer entfällt die Pflicht zur Registrierung nicht. Auch wer nach 4 Tagen wieder ausreist muss Strafe zahlen, wenn er sich nicht registriert hat.

    Die Länder in meinem vorherigen Beitrag ergänze ich noch um Indien.

    Abschließend hab ich die Situation in der Region Marsa Alam näher betrachtet. Da hat man wirklich ein Problem, wenn man die Registrierung gleich bei der Ankunft im Flughafen verpasst. Die Polizeistationen in Port Ghalip, Marsa Alam und El Quseir verweigern die Registrierung mit der Begründung, dass sie keinen "Immigration service desk" betreiben.

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  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1737318153567

    habe das mal geändert.

  • CKolumbus
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    geschrieben 1737319732764

    Und als letzte ergänzende Info: Die Geldstrafe bei der Ausreise, wenn man die Registrierung nicht macht, hat einen Rahmen von 350 bis 1500 EGP.

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