• Tagedieb
    Dabei seit: 1273449600000
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    geschrieben 1676297087564 , zuletzt editiert von Tagedieb

    Danke, aber über die Seite der ägyptischen Botschaft erhalte ich diese Info zur Erteilung eines Visums:

    "Für Staatsangehörige aus oben gewählten Land, unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Deutschland, wird ein Visum vor der Einreise benötigt, welches in einem Konsulat der Arabischen Republik Ägypten beantragt werden muss."

    Wie passt das mit dieser angeblichen Aussage des ägyptischen Tourismus-Ministers bzw. den Aussagen auf den anderen verlinkten Seiten zusammen :180 nationalities can obtain tourist visas on arrival to Egypt provided they have a valid and used visa on their passports for either the United Kingdom, the United States, New Zealand, Japan, or the Schengen countries, Egyptian Minister of Tourism Ahmed Issa said." ?

  • HABERLING
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    geschrieben 1676298552072

    Hallo, es kommt darauf an wo du wohnst, wenn möglich würde ich persönlich vorsprechen.

    Zitat:

    Sie können das Visum persönlich während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 9:30 bis 12:00 ohne vorherige Terminvergabe oder per Post beantragen.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1676299477498

    Sichere Dich ab und rufe bei der Botschaft an.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1676303527917 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    @******** sagte:

    [...] Einreisebedingungen für einen philippinischen Staatsbürger mit deutscher Niederlassungserlaubnis [...]

    So eine Konstellation sollte mit der Ägyptischen Botschaft abgeklärt werden.

    Ich würde sagen, das berechtigt zu VoA. Aber nicht jeder Checkin Agent bzw. Passbeamter in Ägypten kennt mich und teilt auch nicht unbedingt meine Meinung :joy::sunglasses:

    Da ist eine Aussage einer offiziellen ägyptischen Stelle, womöglich auch noch schriftlich, viel besser...

    ...

    Nachtrag: folgt man dem Link des AA zur Seite der Ägyptische Botschaft und gibt die Daten ein, bekommt man als Antwort:

    Für Staatsangehörige aus oben gewählten Land, unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Deutschland, wird ein Visum vor der Einreise benötigt, welches in einem Konsulat der Arabischen Republik Ägypten beantragt werden muss.

  • Tagedieb
    Dabei seit: 1273449600000
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    geschrieben 1676329722280 , zuletzt editiert von Tagedieb

    Die ägyptische Botschaft und das Generalkonsulat Hamburg bestätigen erwartungsgemäß das, was du im Nachtrag zitiert hast.

    "Egypt activates a decree to give tourist visa at the airport to holder of valid visas from ..., or Schengen countries", so wie es das Ministry of Tourism and Antiquites bereits am 16.12.20 getwittert hatte, gilt offensichtlich nicht. Vermutlich ist die Aktivierung noch nicht abgeschlossen. Schade, Ahotep hatte mir mit dem verlinkten Artikel schon Hoffnung auf ein einfacheres und schnelleres Verfahren gemacht.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1676362970605

    Zwischen Ankündigung und tatsächlicher Vorgehensweise klafft wohl noch eine Lücke. Sollten Staatsbürger aus den Philippinen tatsächlich nicht zu den 180 + 78 Nationen gehören (?) Daher ja der Hinweis, fahre zur Botschaft/Konsulat und beantrage das Visum dort. Zeige oder schicke denen mal den verlinkten Artikel mit der Ankündigung. Die antworten auch recht fix auf Facebook.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1676367437671

    Die Philippinen stehen zumindest nicht in der Liste für eVisa (siehe oben) und hier stehen sie in der Liste der Länder, die NICHT für ein VoA in Frage kommen. Aber die aktuelle Frage betrifft ja zusätzlich auch die Deutung eines Aufenthaltstitels.

  • Frau L.
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    geschrieben 1676910895145

    Von Vereinfachung kann keine Rede sein. Ich habe schon häufig Visa für andere Länder beantragt, und es war immer total unkompliziert. Für Ägypten ist alleine schon das Erstellen des Antrags mega aufwändig. Das Foto vom Reisepass wurde immer wieder als zu groß moniert. Als es endlich so komprimiert war, dass es akzeptiert wurde, war der Dateiname nicht genehm. Also wieder stundenlanges Gemache, bis es in Ordnung war. Zwei Tage später die Ablehnung, weil der Reisepass nicht deutlich genug lesbar sei (auf dem angezeigten Bild in dem Antragsformular war er aber glasklar zu erkennen. Vorgestern also Pass eingescannt und Visum erneut beantragt. Heute die Ablehnung, weil doe Angaben im Antrag von denen im Pass abweichen würden. Da alles gespeichert war, habe ich es überprüft. Die Angaben sind jedoch vollkommen korrekt, nicht einmal ein Tippfehler oder Zahlendreher ist drin. Jetzt sind schon für beide Anträge 50 EUR weg. Eben bei den anderen Mitreisenden nachgefragt, ob es bei ihnen geklappt hat und erfahren, dass nicht ein einziger Antrag durchgegangen ist. Auch in Deutschland werden häufig bei Behörden die Gebühren bei Antragseingang fällig. Aber man erhält die Möglichkeit, seinen Antrag sogar mehrfach nachzubessern. Hier wird sofort abgelehnt. Für mich sieht das nach gezielter ******* aus!!!

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1676912424117 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Tja, deshalb hier auch immer wieder der Rat diese eVisa-Anträge sein zu lassen und ein Visum bei Ankunft zu nehmen: 25 USD oder Gegenwert in EUR zum Tageskurs, in Bar/Scheinen am Visa/Bank-Schalter (dass Kreditkarten akzeptiert werden ist nicht 100% bestätigt) mit einem gültigen Pass vorlegen und du bist fertig bevor dein Gepäck auf dem Band ankommt. Rückgeld kommt in EGP.

    Die 50 EUR kannst du ggf. jetzt über deine Kreditkarte zurückholen als "nicht erbrachte Leistung".

  • Rhincodon typus
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    geschrieben 1676917355505

    "Rückgeld kommt in EGP."

    Nicht immer, denn es wird auch mal €/Cent zurückgegeben.

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