Ich kopiere es einfach mal wieder hier rein - sind schon wieder mehr als 5 Seiten seit dem
letzten Posting: für alle Neulinge
Auszug: AGB`s sowie einem Urteil vom
Landesgericht Stuttgart, welches lautet:
>
> Visa-Beschaffung keine Hauptreiseleistung
> Die Übernahme der Visa-Beschaffung gegen Entgelt ist keine eigenständige
> Reiseleistung mit Erfolgsgarantie i.S.v. § 651 a BGB, da es sich hierbei
> lediglich um eine Geschäftsbesorgung ohne Erfolgsübernahme handelt.
> Die Visa-Erteilung liegt in der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis
> des Einreisestaates und kann vom Reiseveranstalter grundsätzlich nicht
> beeinflusst werden.(Eigener Leitsatz)
> LG Stuttgart, 25.1.2007 - 12 O 488/06
Gruß