@Bubilein
Egal wie Deine Haltung dazu ist, es verändert nicht den Tatbestand und die Istsituation bei diversen Hotels.
Noch eine ergänzende Frage:
Tatort Berlin,Hamburg,Paris,München,Romoder London: 4-5 Sterne Hotels der Hotelgruppen:
Kempinski, Accor, Mercure, Marriott, Interconti, Steigenberger, Golden Tulip,
Swissotel, Hilton usw.
Du nimmst als Gast dieser Hotels, auch von außerhalb Getränke mit in das Hotels ?
@allessandro und andere User
Das Thema Taschenkontrolle hatte ich nicht aufgeführt. Die pauschale Aussage "..........das dürfen die nicht" ist jedoch falsch !
Was ein Sicherheitsdienst eines Hotels darf, ist abhängig vom jeweils nationalen Recht eines Landes.
In Deutschland unterscheiden wir nicht, ob das ausführende Organ ein Hotelangesteller ist oder ein Mitarbeiter eines externen Sicherheitsdienstes.
Beide vertreten das Hausrecht des Hotels, beide haben die gleichen Rechte und beide dürfen in diesem Bereich nur eingeschränkt handeln.
In anderen Ländern gilt wie oben bereits erwähnt, die jeweilige Gesetzgebung des Landes. Diese unterscheidet sich in einigen Ländern deutlich gegenüber Deutschland. Dies hier vollständig auszuführen würde den Rahmen sprengen. Es gibt allerdings diverse Länder "wo die Kontrolle der Tasche" erfolgen darf.
Das ganze Thema ist aber zunächst nicht aus einem möglichen Rechtsanspruch zu betrachten, sondern eine Frage von Stil und Benehmen.