• Michael10_02_71
    Dabei seit: 1172361600000
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    geschrieben 1208788949000

    Hallo an alle!

    Wie sieht das mit Schuhen und Klamotten aus, gibt es da auch bestimmte Mengenangaben? Ach so und Uhren. Da hatte ich hier in Deutschland ein Erlebniss. Habe mir aus Ägypten eine Automatik Armbanduhr (Rolex) mitgebracht und wollte mir hier in Deutschland ein anderes Armband dran machen lassen, da sagte die Verkäuferin, dass sie mir die Uhr wegnehmen müsse weil es ein Imitat ist. Nun bin ich unsicher ob ich mir noch mal eine Uhr kaufe. Bei T-Shirt´s währe ja das gleiche, wenn da Adidas drauf steht. Und eine Bekannte meinte, dass man Schuhe auch nur noch durch den Zoll bekommt, wenn sie getragen sind. Was meint Ihr dazu, muß ich damit rechnen, wenn mich der Zoll rauszieht, dass ich alles abgeben muß. Bis jetzt haben sie uns noch nicht Kontrolliert, aber es ist immer mal das erste mal und da möchte ich vorbereitet sein.

    Danke

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1208790862000

    ...schau doch bitte in den link vom Zoll auf der vorangegangenen Seite. ;)

    Dort gibt es folgende Angaben:

    (...)

    6 andere Waren

    bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.

    Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.

  • Michael10_02_71
    Dabei seit: 1172361600000
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    geschrieben 1208791456000

    Ja das habe ich gesehen 175 Euro p.P., dann ist es egal ob da Rolex od. Adidas drauf steht :frowning: . Gold nehme ich nicht mit aber vieleicht 5 Paar Schuhe :D

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1208792633000

    ...wenn Du die Kaufbelege für die 5 Paar Schuhe mit nimmst und die Summe eben 175€ nicht übersteigt, kannst Du sie einführen. Es sei denn, daß es alles Fakes sind, dann kann Dir nämlich unterstellt werden, daß sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und können Dir demnach entzogen werden... ;)

  • Michael10_02_71
    Dabei seit: 1172361600000
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    geschrieben 1208804182000

    Man gut curiosus das du das erwähnst. Dann muß ich jetzt immer darauf achten das ich ein Beleg dafür bekomme. Habe ich noch nie in Ägypten. Da hab ich ja letztes Jahr richtig Glück gehabt. dass die vom Zoll mich nicht kotrolliert haben. Danke hab ich echt nicht gewußt, aber im nachhinnein logisch. Also ist es doch besser, wenn ich die Schuhe trage, dann gehen die als gebraucht und mein Eigentum durch.

  • woife
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    geschrieben 1242373367000

    Darf ich quasi 250g Shishatabak pro Person mitnehmen.

    Wenn wir zu zweit sind also 500g

    müssen das dasnn 2 x 250g sein oder darfs auch eine 500g Dose oder Packung (wenns sowas überhaupt gibt)

    Weiß ja nicht wie die Packungsgrößen sind.

    Soll halt nur für nen Kollegen was mitbringen

    Al Waha, Al Fakher, Naklah oder so :-)

  • UteEberhard
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    geschrieben 1242378622000

    Schau doch einfach auf der Homepage des = Deutschen Zoll = nach. Qualifizierte Aussagen und keine Vermutungen. Dort findest Du die richtige Antwort, mit Ausnahme der Packungsgröße - ok ?

    www.zoll.de

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
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