• Waldschrat
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    geschrieben 1255006498000

    @caribiangirl sagte:

    wir hatten auch schon panik, dass wir vom streik mit betroffen werden könnten. sind am 20. 09. von stgt los und am 27.09 von HRG wieder zurück. lief aber zum glück alles glatt.

    soweit ich es mitbekam, waren aber nicht ALLE deutschen flughäfen betroffen.

    meine Bekannten flogen anfang sep. auch von stuttgart und die haben dort auch fast nix mitbekommen. 

    hat AB jetzt durch den streik eigentlich was erreicht?

     

    Betroffen waren überwiegend die Flughäfen MUC,DUS und TXL ,weil die LTU gestreikt hat. Indirekt (durch Flugplanumstellungen) waren natürlich auch andere Airports betroffen ,auch Flüge mit AB-Personal.

    Was haben sie erreicht? Zumindest gibt es jetzt für das LTU-Cockpit und die Cabine einen Tarifabschluss...

    Seit dem ich die Menschen kenne,liebe ich die Tiere
  • juppimann48
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    geschrieben 1255078674000

    @carsten79 sagte:

      

    Ist das wirklich so? Ich dachte, ab zwei Stunden Verspätung stehen einem Entschädigungen in Form von Verzehrgutscheinen usw. zu. Oder gilt das nur für separate Buchungen eines Fluges, und für Pauschalreisen gilt anderes Recht?

     

    Ja das ist wirklich so.

    Hier der Auszug aus der "Frankfurter Tabelle"

    IV.Transport

      1. Zeitlicher verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus

    5des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere StundeDie Richter des Bundesgerichtshof wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass bei einer Pauschalreise nicht die EU-Gesetze bezüglich den Rechten der Fluggäste bei einer Flugverspätung gelten, sondern die Gesetze des deutschen Reiserechtes ausschlaggebend sind.

    (Quelle: www.spiegel.de ->

    Verzehrgutscheine in Höhe von 25,-€ haben wir auch von AB erhalten.

    MFG Juppimann
  • carsten79
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    geschrieben 1255096742000

    Danke juppimann. Aber bei Flügen, die nicht innerhalb einer Pauschalreise gebucht wurden, gilt doch die 2-Stunden-Regel, oder?!

    LG

  • juppimann48
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    geschrieben 1255104807000

    Hi Carsten,

    hier eine offizielle Angabe:

    Flugverspätung

    Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, können sich Passagiereden Flugpreis erstatten lassen, wenn sie den Flug nicht mehr antretenwollen. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als vierStunden in der Regel zusätzlich eine Reisepreisminderung beanspruchen.Ab einer Verspätung von zwei Stunden sind Mahlzeiten und Erfrischungenzu gewähren, ggf. kann auch eine Hotelübernachtung in Betracht kommen.Die Gewährung von Verpflegung richtet sich auch nach der Flugdistanz.

    • weniger als 1500 Kilometer: ab 2 Stunden
    • weniger als 3500 Kilometer: ab 3 Stunden
    • mehr als 3500 Kilometer: ab 4 Stunden

    Der Anspruch auf Entschädigung besteht auch dann, wenn derGrund für die Verspätung durch schlechtes Wetter oder Terrorgefahrverursacht ist.

    MFG Juppimann
  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1255138730000

    Danke, juppimann!

  • Hasifrau
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    geschrieben 1255968041000

    Hallo

    Hat von euch auch noch keiner, von Airberlin bescheid bekommen.

    Die lassen sich ja sehr viel Zeit  na dann warten wir weiter ab.

    Liebe Grüße Hasifrau

  • juppimann48
    Dabei seit: 1192665600000
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    geschrieben 1256123917000

    @Hasifrau sagte:

    Hallo

    Hat von euch auch noch keiner, von Airberlin bescheid bekommen.

    Die lassen sich ja sehr viel Zeit  na dann warten wir weiter ab.

    Liebe Grüße Hasifrau

     

    Hallo,

    hast du denn schon eine Antwort von deinem RV ITS?

    Air Berlin wird wohl nicht Antworten.

    MFG Juppimann
  • Hasifrau
    Dabei seit: 1184112000000
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    geschrieben 1256128114000

    Hallo Juppimann

    Nein ich habe noch garkeine Antwort aber warum soll Airberlin denn nicht antworten denn ich habe sie ja direkt angeschrieben.

    Its hat eine Abschrift zur Kenntnissnahme bekommen.

    Liebe Grüße Hasifrau

  • juppimann48
    Dabei seit: 1192665600000
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    geschrieben 1256142896000

    @Hasifrau sagte:

    Hallo Juppimann

    Nein ich habe noch garkeine Antwort aber warum soll Airberlin denn nicht antworten denn ich habe sie ja direkt angeschrieben.

    Its hat eine Abschrift zur Kenntnissnahme bekommen.

    Liebe Grüße Hasifrau

     

    Hallo Hasifrau,

    Air Berlin hat damit nichts zu tuen, weil du eine Pauschalreise gebucht hast und somit dein Reiseveranstalter die Entschädigung zahlen muß.

    Du solltest schnellstmöglich ITS regresspflichtig machen. Deine Kopie ist nicht ausreichend.

    Ich befürchte, das ITS sich  aber dann auf die 4Wochenfrist zurückzieht.

    MFG Juppimann
  • UteEberhard
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    geschrieben 1256143218000

    @Hasifrau

     

    Hallo.

     

    Nochmal: Dein juristischer Vertragspartner ist der Reiseveranstalter ITS.

    Mängel, Beschwerden, Ansprüche für Schadenersatz oder sonstige Forderungen mußt du dort geltend machen !!!

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
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