In den Beförderunggsbedingungen von Etihad steht:
..Bei einigen Flugstrecken haben wir mit anderen Luftfrachtführern Vereinbarungen getroffen, die unter der Bezeichnung "Code Share" bekannt sind. Dies bedeutet, dass, selbst wenn Sie bei uns über eine Buchung verfügen und einen Flugschein haben, auf dem unser Name oder Flugliniencode als Luftfrachtführer eingetragen ist, die Beförderung durch einen anderen Luftfrachtführer durchgeführt werden kann. Liegen solche Vereinbarungen vor, gelten diese Beförderungsbedingungen...
Quelle: http://www.etihadairways.com/sites/etihad/de/de/pages/conditionsofcarriage.aspx
Da es mich ebenfalls betrifft, habe ich mich damit befasst. D.h. ich deute das so, dass dann die Freigepäckgrenzen des Codesharing-Partners gelten. Ebenso trifft dass dann auch wohl auf die Kosten für Sitzplatzreservierungen und Übergepäck zu.
Leider!