• cippo
    Dabei seit: 1126483200000
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    geschrieben 1396190683000

    Ich studiere gerade die Vertragsbedingungen des Pauschalreiseanbieters. Müsste ich eigentlich, wenn der AB-Flug nicht stattfindet, statt eines Direktfluges auch einen Umsteigeflug in Kauf nehmen?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1396190958000

    @cippo

    Kann ich davon ausgehen, dass in den AGB deines RV von der Möglichkeit eines Airline-Austausches und einer Änderung des Streckenverlaufs zu lesen ist ?

    In diesem Fall - ja.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
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    geschrieben 1396191528000

    "Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre"

    Kann man wohl davon ausgehen, dass ein Umsteigeflug ein weitgehend identischer Standard ist? Naja, ich würde damit leben können, hoffe aber mal, es tritt nicht ein.

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1396191553000

    @cippo

    ..solange die Beförderungsleistung wie gebucht (Tag, Flughafen) erbracht wird mußt Du die Änderung akzeptieren, in diesem Rahmen ist der RV bei der Auswahl seiner Leistungsträger frei...der Abflugtag dient in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung und ist als Reisetag anzusehen..insofern ist der "Standard" gegeben...

  • sachsenmaus89
    Dabei seit: 1206748800000
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    geschrieben 1396196321000

    also sprich wenn alles so kommen würde dann kann der rv die airline ( was uns nicht sonderlich stören würde) ändern aber nicht den flugtag und abflugort?

    wenn aber gar kein platz mehr in anderen airline wäre dann hätten wir pech und wir könnten nur stornieren?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1396197223000

    @sachsenmaus

    Wenn sich das Reisedatum und / oder der Abflughafen ändert, kannst du das neue Angebot deines RV annehmen oder kostenfrei stornieren.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1396197751000

    ..der RV wird euch Alternativen anbieten..z.B. anderer Abflughafen mit Bahnkarte dorthin oder anderer Flugtag..bzw. bei Nichtverfügbarkeit die Stornierung anbieten oder selbst stornieren...

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1396199629000

    Die letzten Beiträge sind allerdings bis zum heutigen Tag nur fiktiv und vielleicht besser im Thread zu dem betreffenden Veranstalter aufgehoben.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • sachsenmaus89
    Dabei seit: 1206748800000
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    geschrieben 1396199978000

    ja viel spielraum bleibt zeitlich nicht bei uns. 14 tage urlaub 13 tage ist die pauschalreise.

    na dann kann man nur gutes hoffen.

    denn wenn der tag sich ändert passt es vllt mit dem hotel nicht

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1396204698000

    Ich sag´s mal so: Sollte AB tatsächlich die Betriebsgenehmigung ruhen lassen müssen, ist eine Umsteigeverbindung so ungefähr das allerkleinste aller zu erwartenden Probleme ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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