@Sven Bachmann
Allgemeines: Ich hatte für eine diesjährige Reise auf der Buchungsbestätigung vom 09.01.16 stehen: " Änderungen der Fluggesellschaft, der Flugnummern und der voraussichtlichen Flugzeiten sind vorbehalten..." Und im Angebot stand zusätzlich: "... da es sich um Flüge / Flugzeiten von 2015 handelt". Es handelte sich um AB-Flüge, die dann aber - wie gebucht - durchgeführt wurden. Dieser Hinweis sollte vielleicht - denke ich - immer erfolgen, ideal unter "Infos zu den Flügen" - vor dem endgültigen Buchungsklick. Klar, es steht in den AGB, aber...
Ich habe für 2017 zwei Flüge mit AB vorgesehen - ab DUS. Nach Zeiten habe ich dieses Mal tatsächlich geschaut, da entweder sehr früh oder sehr spät. Beides findet nicht wirklich meinen Beifall. Ich habe mich dann für die frühe Zeit entschieden. Muss ich halt in der Vornacht in DUS ins Hotel. Sollten sich die Flugzeiten ändern, kann ich das Hotel kostenfrei stornieren.
Ok, Letzteres ist OT... Ich hab's erwähnt, da es eigentlich immer schon so war, egal ob Flüge mit AB oder einer anderen Airline. Bei AB könnte es natürlich nun aufgrund der derzeitigen Lage mit einer etwas größeren Wahrscheinlichkeit eintreffen. Musst du schaun...
Auf keinen Fall würde ich an deiner Stelle in "gute" Flugzeiten investieren...