Tatsächlich kann "der kleine Mann" seinen für November 17 gebuchten Flug zu den vereinbarten Konditionen seinerseits stornieren und sich einen neuen buchen. Mehr Kosten weniger Risiko.
Einen Insolvenzschutz für Nur-Flug Buchungen gibt es praktisch nicht - daran wird auch die Verbraucherzentrale nichts ändern in absehbarer Zeit.
Es gibt ja noch nicht einmal einen Schutz für Häuslebauer, die wegen der Insolvenz des Bauträgers auf einer verrottenden halbfertigen Ruine sitzen und Beträge im sechstelligen Bereich versemmelt haben - da scheint mir der Verbraucherschützer wesentlich mehr gefordert!
Imho ändert auch die Eigenverantwortung während des Insolvenzverfahrens nichts zu Ungunsten des "kleinen Mannes" (eher ist das Gegenteil der Fall!) und sind daher Parolen der Genese "absahnen" und "einheimsen" denkbar unpassend.
Fakt ist: Nur-Flug Bucher bei AB sitzen sicherlich noch geraume Zeit auf Kohlen (oder eben ohne Kohlen) und müssen sich damit abfinden.