Hallo, vielleicht kann mir ja hier jemand mit einem ähnlichen Problem weiterhelfen.
Ich habe vom Insolvenzverwalter am 08.12.2017 bereits eine vorgefertigte Forderungsanmeldung mit korrekten Betrag erhalten und diese am 19.12.2017 per Einschreiben zurückgeschickt.
Nun habe ich mit Datum vom 12.01.2018 eine erneute Forderungsanmeldung erhalten mit dem Betrag von 0,00€. Dabei stand der Hinweis, dass keine offenen Forderungen ermittelt werden konnte. Sollte dies zutreffen, ich also keine Ansprüche haben, wird darum gebeten das Formular nicht zurückzusenden.
Ich habe ja aber Anspruch. Nun steht im Schreiben gleichzeitig, wenn mehrere Forderungsanmeldungen geschickt werden kann es zu einer Nichtanerkennung der Anmeldung kommen. Nun weiß ich nicht, was ich hier tun soll.
Geht der Insolvenzverwalter auf Dummfang und hofft auf die Doppelanmeldung die Forderung dann nicht anzuerkennen?
Wie würdet ihr es handhaben? Nein, ich bestelle keinen Anwalt als Vertretung da mir hier die Kosten als Aufwand im Verhältnis zum Nutzen (und voraussichtlich nicht mal positivem Ergebnis) als Sinnlos erscheinen.