Hallo!
Ich habe 1 Schwimm-/Rettungsweste mit CO2-Patrone, kann ich diese im AB-Flieger mitnehmen.
Prozedur?
MfG
Hallo!
Ich habe 1 Schwimm-/Rettungsweste mit CO2-Patrone, kann ich diese im AB-Flieger mitnehmen.
Prozedur?
MfG
CO2-Patrone ist verboten, bekommst du nicht durch die Sicherheitskontrolle.
Keine Druckbehälter zugelassen, bzw. nur im leeren Zustand. Bei Pressluftflaschen (zb. zum Tauchen) ja möglich, aber wahrscheinlich nicht mit deiner Bulle, oder?
Anm. d. Admins:
Völlig überflüssiges Zitat entfernt - kennst das doch...
Danke für die schnelle Antwort.
MfG
Anm. d. Admins:
...und wieder ein überflüssiges Zitat entfernt. Beiträge, auf die man direkt oder auf der gleichen Seite antwortet, müssen und sollen NICHT zitiert werden, da die Übersicht sehr darunter leidet.
Auszug von der AB HP:
Folgende Gegenstände dürfen im Flugzeug generell nicht mitgeführt werden:
1. Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere:
Explosivstoffe,
komprimierte Gase,
oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
leicht entzündliche Stoffe,
giftige oder aggressive Stoffe,
flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
Gruß
Anm. d. Admins:
Überflüssiges Zitat entfernt. Grund bekannt.
ach so
Dann packe sie einfach in den Koffer.
@bernhard707 sagte:
Dann packe sie einfach in den Koffer.
Auszug von der AB HP:
Folgende Gegenstände dürfen im Flugzeug generell nicht mitgeführt werden:
1. Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere:
Explosivstoffe,
komprimierte Gase,
oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
leicht entzündliche Stoffe,
giftige oder aggressive Stoffe,
flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
Siehe Post weiter oben
@MyThai sagte:
CO2-Patrone ist verboten, bekommst du nicht durch die Sicherheitskontrolle.
Keine Druckbehälter zugelassen, bzw. nur im leeren Zustand. Bei Pressluftflaschen (zb. zum Tauchen) ja möglich, aber wahrscheinlich nicht mit deiner Bulle, oder?
Leider VÖLLIG falsch... :shock:
Wie ich schon immer zu diesem Thema Handgepäck schreibe, steht auch diesmal wieder die Antwort im "Table 2.3.A" der IATA. Siehe hier:
Siehe Seite 2- Schwimmwesten sind erlaubt, sogar im Handgepäck und mit 2 Ersatzpatronen! :shock:
Allerdings MUSS der Transport von der Fluggesellschaft genehmigt werden- daher: vorher eine Genehmigung unter Verweis auf IATA Table 2.3.A einholen...
So einfach ist das!
Link anklickbar gemacht
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!