Air Berlin kann als IATA-Member nicht einfach so die Beförderung in den AGB's ausschließen; dafür ist die Tabelle für alle Airlines verbindlich.
Jedoch gibt es eine Ausnahme: sollte AirBerlin einen Sonderstatus haben, so kann sie die Beförderung ggfs. unter Chapter 2.9.4. "Amended Operator Variations" widerrufen; bzw. sich auf die BRD als Lizenzgeber der Fluggesellschaft als solches mit Sonderstatus 2.9.2 "Amended State Variations" berufen. Aber das führt hier zu weit...
Daher gilt ersteinmal Allgemein: "Schwimmweste ja, aber nur unter Voraussetzung der Anmeldung des op. IATA-Carriers".