@mfrei1995 sagte:
Ich hätte eine Frage bezüglich des Unterhaltungsprogramms im Flugzeug: Ich fliege am Freitag nach Punta Cana und mich würde es interessieren, ob es Fernseher im Flugzeug gibt?
Nein, gibt es nicht.
@mfrei1995 sagte:
Ich hätte eine Frage bezüglich des Unterhaltungsprogramms im Flugzeug: Ich fliege am Freitag nach Punta Cana und mich würde es interessieren, ob es Fernseher im Flugzeug gibt?
Nein, gibt es nicht.
Die Gegenfrage von vonschmeling hatte meine Frage bereits eindeutig gewertet bzw. charmant beantwortetAlso soweit alles töfte..
Aber war ja klar, dass dann ein Airlinesamariter wie Herr_Reise seinen Senf platziert..
Beantworte vonschmeling`s Frage doch bitte dennoch, mich würde der Ansatz interessieren, denn ansonsten kann der "Airlinesamariter" nur richtig liegen!
Meine Frage bezog sich auf die Annullierung des bzw. der Flüge.
Habe mich mit Reise- u. Fluggastrecht nie wirklich beschäftigt und wollte eigentlich nur wissen wie es sich in dieser Situation verhält.
Nicht mehr und nicht weniger..
Aber meine Frage impliziert dann wohl, dass ich eine geldgeiler abgezockter Asitouri bin.
Übrigens habe ich in der Vergangenheit, niemals Ansprüche geltend gemacht, sei es Hotel oder Airline.
Gründe hätte ich des öfterern gehabt. Mir war es jedoch trotzdem wichtiger URLAUB zu machen anstatt sich mit Mängelprotokollen des Hotels zu beschäftigen.
Ich finde es jedenfalls nicht verwerflich sich über Fluggastrechte zu erkundingen.
Es ist natürlich möglich, dass ich den Sinn dieses Forums einfach nicht verstande habe.
Mal ne andere Sache an die DomRep Urlauber.. Hab mich jetzt den ganzen Tag mit dem für Donnerstag erwarteten Hurricane Irma beschäftigt.. Werde morgen mal versuchen bei Anex Tours irgendwas zu erreichen, normal darf man ja rechtlich als Urlauber eine Reise wegen höherer Gewalt stornieren und den vollen Reisepreis oder eine gleichwertige Reise verlangen. Da diese "Gefahr" aber im Auge des Reiseveranstalters liegt, bin ich mal sehr gespannt, wie kulant sich Anex da so gibt..
Was für eine Annulierung denn @Kotzke? Hast du nicht geschrieben, dass beide Flüge recht planmäßig durchgeführt wurden?
Bei Annullierung eines Fluges oder auch erheblicher Verspätung hast du Anrecht auf die Fluggastentschädigung "Kotzke".
Im Falle von Azur Air scheint das aber wohl nicht so zu klappen.
Zumindest gibt es keine positive Rückmeldung von Gästen, eher Gegenteiliges und Theater diesbezüglich.
Ich finde es nicht verwerflich Rechte einzufordern, überhaupt nicht!
... allein sind die Flüge nicht annulliert worden. Daher auch meine Nachfrage.
@annabannanax sagte:
... normal darf man ja rechtlich als Urlauber eine Reise wegen höherer Gewalt stornieren und den vollen Reisepreis oder eine gleichwertige Reise verlangen. Da diese "Gefahr" aber im Auge des Reiseveranstalters liegt, bin ich mal sehr gespannt, wie kulant sich Anex da so gibt.
Das ist etwas unpräzise. Du kannst zurücktreten, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, und diese Bewertung liegt nicht "im Auge des Veranstalters". Zudem würde dieser die Reise insgesamt absagen im Falle einer Gefährdung.
Irma soll den Vorhersagen zur Folge die Karibik nur streifen und im Osten der USA auf Land treffen; ich gehe daher davon aus, dass deinem Wunsch nicht entsprochen wird.
Beide Flüge waren mit ca. einer Stunde Verspätung gestartet, also nicht wirklich relevant. Hatte nur gedacht es wäre entscheidend, ob die Flüge mit einer der beiden "deutschen" (D-AZUC u. D-AZUB) Maschinen oder halt mit den russischen durchgeführt wurden. Ich denke rechtlich gesehen war es ja dann auch keine Annullierung, daher meine ursprüngliche Frage...
Sorry, falls ich dann hier für Verwirrung gesorgt habe.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!