Sehe ich etwas anders, denn auf eine "Operational Circumstances" würde ich sehr heftig reagieren und in meiner Antwort vermutlich STGB §263 zitieren.
"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Außerdem erwarte ich dass ein Mitarbeiter am Check-in den richtigen Zielflughafen eingibt und bei einer Non-stop Verbindung schaue ich da auch nicht jedesmal auf das Gepäcklabel. Außerdem hätte ich keine 3 Stunden auf mein (Hand)Gepäck gewartet sondern eine Verlustmeldung gemacht und die Lieferadresse hinterlassen.