• vonschmeling
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    geschrieben 1451846821000

    Domino27:

    Also mich beschäftigt dieses Thema mit den "Fremdmaschinen" noch. 

    ...

    Kann man vom Flug kostenfrei zurücktreten?

    Kann man als Schaden evtl. Stornokosten eines separat gebuchten Hotels geltend machen?

    ...

    Die Buchungsklasse wird durch die Freischreibungsklausel (ABB anderes Luftverkehrsunternehmen beauftragen blaa) nicht Vertragsbestandteil, folglich können m.E. auch keine Ansprüche auf Rücktritt oder Kompensation geltend gemacht werden.

    Höchst wahrscheinlich erschöpfen sich die Ansprüche des betroffenen Fluggastes in der Erstattung der Aufzahlung, die für die nicht verfügbare Beförderungsklasse geleistet wurde.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1451850692000

    @mk116

    Möglicherweise teilst du meine Ansicht nicht, jedoch hatte ich lediglich konstatiert, dass mittels der Freischreibung in den ABB die Beförderungsklasse imho eben kein fester Vertragsbestandteil würde, sich also daraus keine Ansprüche vergleichbar mit einer Vertragsverletzung ableiten ließen.

    Zu alternativen Optionen habe ich mich nicht verlautbart, teile allerdings deine Ansicht, dass der Aufpreis einer eigenmächtigen Buchung sicherlich nicht unstreitig erstattet werden würde. Das ergibt sich übrigens aus "wird kein Vertragsbestandteil" ...

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1451853698000

    Da bin ich mir eben nicht sicher ... mittels der Klausel darf der Leistungsumfang auf einen anderen Carrier übertragen werden und gelten dessen Beförderungsbedingungen (=Vertrag auf die Leistung Flug von A nach B geschrumpft).

    Ergo nimmt Condor billigend inkauf, dass bestimmte spezifisch gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können und zu erstatten sind. Aber darüber hinaus???

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  • Ingsimaus
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    geschrieben 1451855786000

    In der neuen r..& p.. Zeitung schreibt der Reiserechtsexperte, das nach der Fluggastrechteverordnung bei einer Herabstufung auf Langstreckenflügen (ab 3500 km)

    75% des Ticketpreises an den Fluggast zu erstatten ist und zwar binnen sieben Tagen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1451866585000

    Ich verstehe dich nicht ...

    Die Kernfrage ist doch: Was ist explizit Bestandteil des Vertrages, was hingegen nicht und welche Ansprüche gegenüber der Airline ergeben sich daraus?

    Aus dem Portal Justiz:

    Bei einer Beförderung in einer niedrigeren als der gebuchten Klasse (Business Class statt First Class bzw. Economy Class statt Business Class) muss die Fluggesellschaft einen Teil des Flugpreises binnen sieben Tagen in einem von der Reiselänge abhängigen Umfang erstatten. Die Erstattung beträgt:

    alle Flüge bis einschließlich 1.500 km 30 %

    mehr als 1.500 km innerhalb der EU (Ausnahme: Flüge zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet und den französischen Überseedepartments) 50 %

    andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km 50 %

    alle anderen Flüge (mehr als 3.500 km, auch Flüge innerhalb der EU zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet und den französischen Überseedepartments) 75 %

    Von einem Anspruch auf kostenlosen Rücktritt ist keine Rede.

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  • tstdick
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    geschrieben 1451898339000

    Ihr Condor Flug, durchgeführt von Thomas Cook Airlines UKEinzelne Condor Flüge werden in der Wintersaison 2015/16 von Thomas Cook Airlines UK durchgeführt. Die Sitze der Premium Class haben auf diesen Flügen keine Kopf- und Fußstützen. Das Unterhaltungsprogramm wird über zentrale Deckenmonitore ausgestrahlt und besteht aus einer Auswahl verschiedener Spielfilme und TV-Programme

     Gäste der Premium Class erhalten zusätzlich für die Dauer des Fluges einen portablen Digiplayer mit einem umfangreichen Premium Entertainment.

     Ihr Condor Flug, durchgeführt von TUIflyEinzelne Condor Flüge nach Punta Cana, Puerto Plata und Martinique werden in der Wintersaison 2015/16 von TUIfly durchgeführt. Auch auf diesem Flugzeug ist eine Premium Class verfügbar.

     Alle Sitze verfügen über einen persönlichen Monitor, über den sich jeder Passagier sein Bordunterhaltungsprogramm individuell zusammenstellen kann.

     

     

    Zitat von Condor.

    Ich schätze es ist nicht möglich vom Vettrag Abstand zu nehmen.

    Es sei denn es wäre Krankheitsbedingt (Reiserücktrittsversicherung).

    Condor schreibt wenn die premium class nicht möglich ist wegen operated for condor bekommst du dementsprechend an bord einen ausgleich (zb den portable player)

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