Überflüssiges Zitat entfernt, bei direkter Antwort entbehrlich!
Ist uns heute erst per Email mitgeteilt worden. Wenn vorher bekannt gewesen, hätten wir nicht gebucht!
Überflüssiges Zitat entfernt, bei direkter Antwort entbehrlich!
Ist uns heute erst per Email mitgeteilt worden. Wenn vorher bekannt gewesen, hätten wir nicht gebucht!
Dass die Möglichkeit besteht hättest du bereits zum Zeitpunkt der Buchung aus den o.g. Vertragsbestimmungen erlesen können.
Demnach besteht kein Anspruch auf eine gebührenfreie Kündigung und gibt es für solche auch keinen objektiven Anlass.
Bis auf weiteres ist Condor vertraglich abgesichert betreffend die Änderung des Operators, wie gesagt bleibt C. ja auch verantwortlicher Vertragspartner.
Mal unabhängig vom Sachverhalt :
Der gesunde Menschenverstand müsste einem jeden von uns schon sagen , dass ein Unternehmen das über Jahrzehntelang jährlich Millionen von Kunden hat, dahinter auch rechtlich haltbare AGB´s stehen hat.
Das Ändern des Beförderers wird in unserer Email mit einer 'Änderung des 'Flugzeugtyps' begründet. Einfach nur schlechtes Geschäftsgebaren. Im Grunde genommen stellt dies eine Täuschung des Verbrauchers dar, denn Avion Express statt Condor hätte der Verbraucher, in diesem Fall wir, niemals gebucht.
Anders gefragt: Ist Avion Express eine derart tolle Airline, mit der man gerne fliegen würde. Eher doch nicht! Ein klarer Fall für das Wettbewerbsrecht der EU. Werde mich mit einer Eingabe an diese Institution wenden.
Deine Frage impliziert die Gegenfrage: Ist denn Condor eine Airline, mit der man derart gerne fliegen möchte?
Da wird es sicherlich auch Widerreden geben ...
Nein, weder im Grunde genommen noch sonstwie stellt die Beauftragungen von Partner eine Täuschung des Verbrauchers dar (wiederholter Hinweis auf die Vertragsgrundlagen), schon gar nicht sind diese Kooperationen wettbewerbsrechtlich bedenklich.
Bedauerlicher Weise kann ich der Verve deiner Einrede nicht sachlich folgen ... aber sei´s drum ...
Es gibt sie doch, die Beratungsresistenten.
Hat Plummi den extra hier farblich markierten Abschnitt der AGB´s auch nicht gelesen,
dann würde Ich es mal empfehlen.
Ansonsten soll er sich doch lächerlich machen bei seiner Eingabe.
auf manche Leute kann man einreden wie auf einen kranken Gaul, es wird nicht helfen.
@plummie sagte:
denn Avion Express statt Condor hätte der Verbraucher, in diesem Fall wir, niemals gebucht.
geht auch gar nicht, da man Avion Express gar nicht buchen kann. Die sind ausschließlich im Wet-Lease und Vollcharter Geschäft tätig
Ein klarer Fall für das Wettbewerbsrecht der EU. Werde mich mit einer Eingabe an diese Institution wenden.
Aha... Du möchtest also eine Eingabe machen, die Wet-Lease untersagt? Hast Du eine Vorstellung, was das bedeuten würde? Ganze Geschäftsmodelle, wie z.B. von Eurowings, würden platzen. Denn für die fliegt Sunexpress, Germanwings, LGW, Brussels, Privat Air und wer weiß wer sonst noch alles... Fliegen würde für alle teurer werden. Fällt kurzfristig eine Maschine aus, müssten Flüge abgesagt werden, da ja keine Maschine der entsprechenden Spezialanbieter wie Titan, Hi Fly, etc. einspringen könnten.
Du hast kein Recht auf eine Beförderung mit einer bestimmten Maschine/Crew, Du hast nur Anspruch auf eine in der EU zugelassene Maschine und eine Condor Flugnummer, beides bekommst Du. So funktioniert Luftverkehr heutzutage. Wen das wundert, der scheint nicht viel Flugerfahrung zu haben.
Hallo,
Weiß jemand ob Iphone Kopfhörer in das neue Entertaiment System passen?Vielen Dank im voraus!
Ich kann überhaupt keinen wettbewerbsrelevanten Aspekt entdecken. Gäbe es einen solchen wäre ja der Passus in den ABB (der übrigens bei fast allen Luftverkehrsunternehmen obligatorisch ist!) schön längst angegriffen worden.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!